Österreich

HTL-Schüler tötete Vater: Keine Mordanklage

Heute Redaktion
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Keine Mordanklage gegen Johannes S.: Der 18-Jährige hatte am 4. August seinen Vater getötet, muss "nur" wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang vor Gericht.

Die letzten Monate waren eine Hochschaubahn der Emotionen für den 18-jährigen HTL-Schüler: Am 4. August hatte er im Streit seinen Vater getötet, bestritt von Anfang an jegliche Mordabsicht. Anwalt Martin Preslmayr sprach stets von einem furchtbaren Unfall: "Johannes hat in Todesangst in der Ecke gekauert, der Vater dürfte ihm ins Messer gelaufen sein."

U-Haft & Tatrekonstruktion

Dennoch wurde Johannes S. damals in U-Haft genommen, nach einer spektakulären Tatrekonstruktion (wo der Verdächtige herzlich von seiner Familie empfangen wurde) wurde Johannes S. entlastet und enthaftet. Die Mama kochte gleich Palatschinken für ihren Sohn, der Teenager drückte am nächsten Tag wieder die Schulbank ("Heute" berichtete).

Bis zu 15 Jahre Haft

Dass es zu einer Anklage kommen wird, war jedoch klar - von Notwehrüberschreitung bis Mord war theoretisch alles möglich. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg entschied jetzt auf Anklage wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang - Strafrahmen bis zu 15 Jahre Haft (Anm.: bei Mord wird bei jungen Erwachsenen sowohl die Mindest- als auch die Höchststrafe verringert, bei Körperverletzung mit Todesfolge, welches ja der weit geringere Tatvorwurf ist, entfällt zwar die Mindeststrafe, nicht jedoch die Höchststrafe) Und das kommentiert Martin Preslmayr so: "Das ist ein Wertungswiderspruch und somit ein Gesetzesmangel, weil bei jungen Erwachsenen die Höchststrafe von 15 Jahren bei einem Mord genauso hoch ist, wie jene der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang." Laut Gutachter hat der 18-Jährige seinen Vater (59) mit einem wuchtigen Hieb getötet, sogar eine Rippe durchtrennt und den Herzbeutel geöffnet. Somit war es für die Anklage Notwehrüberschreitung.

Für Anwalt Martin Preslmayr ist das eine falsche Interpretation. Er will dies vor Gericht, gegebenenfalls auch mit weiteren Gutachten, beweisen. "Johannes war in Todesangst, es war eine hochdynamische Situation."

Ein Prozesstermin wird ab Ende Jänner erwartet.

(Lie)

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