Österreich

Hündin starb an eitrigen Wunden, Frau ließ sie leiden

Das Weibchen wurde in einer Tierpension von einem Schäfer gebissen. Die Wunde entzündete sich, doch die Inhaberin suchte nicht den Tierarzt auf.

Christine Ziechert
Das Weibchen wurde von einem Schäfer gebissen, musste eingeschläfert werden (Symbolbild).
Das Weibchen wurde von einem Schäfer gebissen, musste eingeschläfert werden (Symbolbild).
Getty Images/iStockphoto

Ein Fall von unglaublicher Tierquälerei landete nun vor dem Verwaltungsgerichtshof: Obwohl nach einer Operation starker Verwesungsgeruch von den eitrigen Wunden der Hündin ausging, suchte die Besitzerin einer Tierpension vier Tage lang nicht den Tierarzt auf. Als sie schließlich doch zum Veterinär ging, war es zu spät. Der Vierbeiner, der unter starken Schmerzen litt, musste eingeschläfert werden.

Die Pensionsinhaberin aus dem Bezirk Baden (NÖ) hatte die Hündin zuvor mit einem unverträglichen Schäfermischling gehalten. Der Rüde trug keinen Beißkorb und ging am 7. Jänner 2021 auf das Weibchen los, verletzte es dabei durch Bisse schwer.

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    JESSICA GOW / AFP / picturedesk.com

    Verwesungsgeruch ging von den Wunden aus

    Die Frau brachte das verletzte Tier am nächsten Tag zum Veterinär, wo die Wunden behandelt wurden. Die Tierärztin erteilte der Pensionsbesitzerin den dringenden Auftrag, am nächsten Tag (9. Jänner) die Notfallnummer zur Abklärung des Fress- und Trinkverhaltens des Tieres und zur Besprechung der weiteren Vorgangsweise zu kontaktieren. Doch die Niederösterreicherin meldete sich nicht.

    Der Zustand des Hundes verschlechterte sich. Am Vormittag des 11. Jänner ging von den Wunden des Vierbeiners bereits ein übler, süßlicher Verwesungsgeruch aus – den die Frau bereits kannte. Denn bei der Pensionschefin war schon einmal ein Hund verstorben, der an eiternden Wunden litt.

    Hündin litt unter großen Schmerzen

    Obowohl der Niederösterreicherin der Ernst der Lage bewusst gewesen sein muss, brachte sie den Hund nicht in die Tierarzt-Praxis – ganz im Gegenteil. Als sich die Tierärztin am Telefon nach dem Befinden des Vierbeiners erkundigte, teilte ihr die Pensionsinhaberin mit, dass es der Hündin gut gehe und sie keine Zeit für eine Nachkontrolle habe.

    Auf Drängen der Veterinärin sagte die Frau dann doch für einen Termin am 12. Jänner zur Nachkontrolle zu. Doch es war zu spät: Die Hündin wies bereits abgestorbenes Gewebe und offene Wunden mit hochgradigem Eiterfluss auf. Zudem litt sie auf der gesamten Körperoberfläche unter großen Schmerzen. Zwei Tage später musste das Weibchen in einer Tierklinik eingeschläfert werden.

    2.000 Euro Strafe wegen Tierquälerei

    Nach einem Strafbescheid der Bezirkshauptmannschaft Baden verhängte das Verwaltungsgericht NÖ eine Geldstrafe wegen Tierquälerei in der Höhe von 2.000 Euro. Die Frau habe der Hündin "durch Vernachlässigung der Betreuung ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt", lautete die Begründung.

    Weiters erhielt sie 150 Euro Strafe, da sie für die Betreuung der Hunde in ihrer Tierpension kein bzw. zu wenig qualifiziertes Personal zur Verfügung hatte. Die Niederösterreicherin war allein für vier eigene Hunde, fünf erwachsene Hunde und elf Welpen verantwortlich. Die Pensionsinhaberin wollte wollte die Strafe nicht akzeptieren und in Revision gehen. Doch der  Verwaltungsgerichtshof wies diese nun zurück, die Frau muss die Strafe zahlen.