Österreich

Hund fuhr schwarz - 211 Euro Strafe für Grazerin

Heute Redaktion
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Bild: Wiener Linien/Zinner

Mischlingshund "Rambo" sorgt in der Steiermark derzeit für Wirbel. Seine Besitzerin Karin S. wurde von einer Kontrollorin in der Straßenbahn zu einer Geldstrafe von 65 Euro verdonnert, weil der mittelgroße Hund ohne Fahrschein unterwegs war. Die Besitzerin verweigert die Zahlung, da der etwa knöchelhohe "Rambo" für sie ein kleiner und kein mittelgroßer Hund sei, sagte sie der "Kleinen Zeitung".

Mischlingshund "Rambo" sorgt in der Steiermark derzeit für Wirbel. Seine Besitzerin Karin S. wurde von einer Kontrollorin in der Straßenbahn zu einer Geldstrafe von 65 Euro verdonnert, weil der mittelgroße Hund ohne Fahrschein unterwegs war. Die Besitzerin verweigert die Zahlung, da der etwa knöchelhohe "Rambo" für sie ein kleiner und kein mittelgroßer Hund sei, sagte sie der "Kleinen Zeitung".

Nun flatterte Besitzerin Karin S. ein Inkassobrief über mittlerweile 211 Euro ins Haus. Sie weigert sich allerdings weiterhin, die Strafe zu bezahlen, weil "Rambo" als kleiner Hund von der Fahrscheinpflicht befreit sei, findet sie. Der vierjährige Mischling hat so unwillentlich einen Streit zwischen Hundebesitzern und Öffi-Betreibern neu entfacht.

Holding-Graz-Sprecher Gerald Pichler klärte gegenüber der "Kleinen Zeitung" auf: "Sobald ein Hund in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht am Schoß des Besitzers oder in einer Transportbox sitzt, ist in jedem Fall eine Halbpreiskarte fürs Tier zu lösen." Egal, wie groß der Hund sei.

Nur Schoßhunde fahren gratis

Die Kontrollorin habe bei "Rambo", der unterm Sitz lag, richtig gehandelt, so Pichler. In der Frage, was ein Schoßhund sei, präzisiert er: "Sitzt ein Dackel am Schoß, ist das in Ordnung, ein Schäferhund am Schoß geht nicht." Karin S. will dies nicht hinnehmen und "im Namen vieler anderer betroffener Hundehalter" ein Exempel statuieren. "Wenn's sein muss, gehe ich für meinen Hund ins Gefängnis", erklärt sie mit ungebrochenem Kampfeswillen.

Ähnliche Bestimmungen in Wiener Öffis

In den Transportmitteln der Wiener Linien gelten ähnliche Vorschriften wie in den Transportmitteln des steirischen Verkehrsbundes.

Vom Ticket befreit sind nur Hunde, ...


... deren Besitzer eine Jahreskarte haben.
... die in einem tiergerechten Transportbehälter befördert werden.
... die als Assistenzhunde (Blindenführhunde, Servicehunde, Signalhunde) im Behindertenpass eingetragen sind.


Für alle anderen Hunde muss ein Halbpreis-Ticket gekauft werden. Für alle Hunde - ausgenommen Assistenzhunde und Tiere in Transportbehältern - gilt zudem - und Leinenpflicht.