Niederösterreich

Hund in Brunnen ertränkt - 7 Monate bedingt für Frauerl

Nach dem grauenvollen Tod von Hund "Liam", musste am Mittwoch das Frauerl (48) in St. Pölten wegen Tierquälerei auf die Anklagebank.

Die angeklagte Lebensgefährtin des Hundebesitzers
Die angeklagte Lebensgefährtin des Hundebesitzers
privat

Der Tod von Hund "Liam" hatte im April 2022 Österreichs Tierfreunde schockiert. Der Besitzer (35) hatte im April der Polizei gemeldet, dass der achtjährige Border Collie "Liam" entlaufen sei, wenig später machte der 35-Jährige im Bezirk St. Pölten-Land eine grauenhafte Entdeckung: In einem Brunnen, in rund sieben Metern Tiefe, war der tote Mischlingsrüde, die Vorderbeine und die Hinterbeine sowie die Schnauze zusammengebunden mit einem Klebeband.

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    Die angeklagte Lebensgefährtin des Hundebesitzers
    Die angeklagte Lebensgefährtin des Hundebesitzers
    privat

    In der Folge ermittelte die Polizei sehr genau, ging wirklich jeder noch so kleinen und unbedeutend wirkenden Spur nach. Es wurden hohe Ergreiferprämien ausgesetzt - mehr dazu hier. Auch ORF-Star Nadja Bernhard sammelte und spendete schließlich über 8.000 Euro an die Pfotenhilfe - mehr dazu hier

    Herrl und Partnerin verdächtig

    Schließlich gerieten der Hundesbesitzer (35) und seine Partnerin (48) ins Visier der Ermittler. Denn: Am Klebeband war keine Fremd-DNA gefunden worden. Der Besitzer rechtfertigte sich gegenüber "Heute": Dass auf meinem Klebeband und meinem Hund meine DNA-Spuren und jene meiner Partnerin sind, ist doch logisch" - alles dazu hier

    Nach Abschluss der Ermittlungen wurde in der ersten Septemberhälfte schließlich Strafantrag nur gegen die 48-Jährige eingebracht. Die Angeklagte ließ im Vorfeld des Prozesses via Anwältin Astrid Wagner jedoch wissen: "Ich war es nicht" - alles dazu hier.

    7 Monate bedingte Haft

    Astrid Wagner, die das Honorar in der Höhe von rund 2.000 Euro spenden will und ein Hundebild für den Tierschutz versteigern lassen wird (siehe Bilderserie), sprach im Vorfeld der Verhandlung von einem reinen Indizienprozess.

    Der Richter entschied nach gut einer Stunde Prozess am Mittwoch in St. Pölten: Die Beweislage wäre eindeutig, ein fremder Täter einfach nicht plausibel. Urteil (nicht rechtskräftig): Sieben Monate bedingte Haft für die 48-Jährige wegen Tierquälerei.