Im wahrsten Sinne des Wortes in die Haare gerieten sich zwei Frauen am 21. April im Bezirk Mattersburg (Bgld.): Der Hund einer 20-Jährigen hatte vor dem Lokal des Mannes einer 37-Jährigen sein kleines Geschäft verrichtet. "Ich ging vorbei, da pisste mein Hund dorthin", berichtete das Frauerl vor Gericht.
Wie die "BVZ" berichtet, habe dann die 37-Jährige "herausgeschrien, dass mein Vater die Schulden zurückzahlen soll". "Ich sagte, komm raus! Klären wir das!", gab die 20-Jährige zu. Weil die Hunde-Besitzerin dann noch mit dem Satz "Mein Hund kann hinsch*** und hinpissen, wo ich will" provozierte, sah die Frau des Lokalbesitzers "Rot".
„"Wenn du meine Schwester noch einmal angehst, dann bringe ich dich um!" - angeklagter Bruder der 20-Jährigen“
Nach den gegenseitigen Beschimpfungen kam es zu einem Gerangel – mit Folgen für beide Beteiligten: Die 37-Jährige bekam einen Handschlag ins Gesicht, ihre Brille fiel zu Boden. Dann wurde der Streit haarsträubend: Nachdem sich die beiden Frauen an den Haaren gerissen hatten, verlor die 20-Jährige ihre Haar-Extensions samt dem natürlichen Haaransatz. "Das Ausbessern kostete 300 Euro!", beschwerte sie sich und forderte Kostenersatz.
Nachdem die beiden Streitparteien schließlich voneinander abließen und getrennte Wege gingen, rief die 20-Jährige ihren Bruder (29) an: "Sie sagte mir plärrend am Handy, die Frau habe sie bei den Haaren rausgezogen und sei ihr mit der Flasche nachgelaufen", erzählte der 29-Jährige vor Gericht. Daraufhin sei er zu dem Lokal gefahren und habe die Frau bedroht: "Wenn du meine Schwester noch einmal angehst, dann bringe ich dich um!"
"Wieso haben Sie so überreagiert?", fragte die Richterin den bereits zweifach wegen Einbruchsdiebstählen vorbestraften 29-Jährigen. "Meine Freundin ist schwanger und macht Stress zuhause", erklärte dieser laut "BVZ". Die Richterin schlug allen Beteiligten vor, sich zu entschuldigen – dem kamen alle drei nach.
Für die beiden Frauen endete das Strafverfahren mit einer Diversion (mit einer Probezeit von einem Jahr): Die 37-Jährige muss einen Kostenbeitrag in Höhe von 150 Euro zahlen. Dieser entfiel bei der arbeitslosen 20-Jährigen. Der 29-Jährige erhielt wegen gefährlicher Drohung eine bedingte Haftstrafe von drei Monaten, berichtet die "BVZ".