Österreich

Hund springt Frau an – sie will jetzt 5.000 Euro

Eine Kärntnerin wurde in einer Hundezone von einem Windhund mit den Vorderpfoten gestoßen. Sie knickte ein, verletzte sich und klagte die Besitzerin.
Sandra Kartik
01.08.2022, 06:18
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Er tollte ohne Leine in einer eingezäunten Freilaufzone in Klagenfurt herum. Dann entdeckte der Windhund eine andere Hundebesitzerin und lief auf sie zu. Der 60 Zentimeter große und 20 Kilo schwere Vierbeiner "bettelte um Leckerlis und sprang die Frau dabei mit den Vorderpfoten an". So wird der Vorfall, der harmlos begann, in einem Gerichtsurteil beschrieben.

Denn was dann folgte, beschäftigte nun die Gerichte: Der Vierbeiner sprang die Kärntnerin erst mit den Vorderpfoten an. Sein Frauchen rief ihn zurück, doch das Tier reagierte nicht. "Der Hund sprang die andere Frau noch einmal an, sodass diese nach hinten auswich, in ein Loch an Rasen trat, umknickte und sich am Fuß verletzte", steht weiter im Urteil.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

Frau bekommt nach Hundesprung Schmerzensgeld

Die Kärntnerin behauptet, seither halbseitig körperlich beeinträchtigt zu sein. Sie klagte die Besitzerin des Windhundes deshalb auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro Euro. Das Bezirksgericht Klagenfurt wies die Klage ab. Farhad Paya, der Anwalt der Beklagten, hatte argumentiert: "Wenn man in eine Hundefreilaufzone geht, muss man mit unangeleinten und herumrennenden Hunden rechnen."

Doch die Klägerin gab nicht auf, ihr Anwalt legte Berufung ein. Das Landesgericht Klagenfurt entschied nun, dass die Hundehalterin tatsächlich für den Vorfall haften muss. Sie hätte sorgfältiger und vorsichtiger sein müssen. "Das Tier war nach den Feststellungen des Gerichts ein junger, relativ großer Hund. Er war lebhaft und ungestüm", erklärte Wilhelm Waldner, Leiter des Bezirksgerichtes Klagenfurt gegenüber der "Kleinen Zeitung". Das Frauchen des Windhundes hätte deshalb "eine das Normalmaß übersteigende Sorgfaltspflicht" gehabt und diese verletzt. "Auch in der Hundezone darf ein Tier nicht machen, was es will."

Urteil "Katastrophe" für Hudnehalter

Die Höhe des Schmerzensgeldes ist noch nicht festgelegt, das Urteil jedoch rechtskräftig. Für Verteidiger Paya ist das "ein krasses Fehlurteil. In letzter Konsequenz bedeutet das, dass jeder Hund, der ein bisschen lebendiger ist, auch in der Hundefreilaufzone angeleint werden muss. Diese Entscheidung ist eine Katastrophe für Hundebesitzer."