Oberösterreich

Frau sperrte Hunde wochenlang ein, Polizei ermittelt

Zwei Hunde mussten in einer Wohnung in Wels drei Wochen lange alleine in ihrem eigenen Kot und Urin leben. Die Besitzerin kam nur drei Mal vorbei.

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Die beiden Hunde waren völlig verwahrlost.
Die beiden Hunde waren völlig verwahrlost.
Tierrettung Oberösterreich

Ein besorgter Mann alarmierte am vergangenen Donnerstag die Tierrettung Oberösterreich. Durch ein geöffnetes Fenster einer Welser Wohnung drang seit einiger Zeit ein starker Gestank nach Ammoniak und Kot.

Die Tierrettung Oberösterreich konnte die Hund befreien.
Die Tierrettung Oberösterreich konnte die Hund befreien.
Tierrettung Oberösterreich

Der Mann hatte beobachtet, dass zwei kleine Hund seit drei Wochen mehr oder weniger alleine in der Wohnung lebten. Die 22-jährige Hundebesitzerin sei in diesen drei Wochen nur drei Mal vorbeigekommen, um nach den Yorkshire Terriern zu sehen. Daraufhin rief er sofort die Tierrettung Oberösterreich. 

Die Polizei wurde hinzugezogen, um die  Wohnungstür zu öffnen. Dort bot sich ein Bild des Grauens: Die Wohnung war bereits mit Kot und Urin verschmutzt. Selbst die Tiere hatten am ganzen Körper ihre eigenen Fäkalien. Die Hunde mussten zumeist ohne Wasser und Fressen auskommen. 

Die Tierhilfe Gusental, die Tierrettung Oberösterreich und die Polizeibeamten konnten die beiden verwahrlosten Hunde schließlich sichern. Auf "Heute"-Anfrage bestätigte die Polizei, dass gerade Ermittlungen zum Fall laufen. Der 22-Jährigen droht eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.

Sachkundenachweise zur Hunde-Haltung in Oberösterreich verpflichtend

In Oberösterreich gelten keine Sonderauflagen für die Haltung bestimmter Hunderassen. Dennoch ist bei der Anmeldung eines jeden Hundes ein dreistündiger Kurs zu absolvieren, um die notwendige Sachkunde nachzuweisen.

Wird ein Hund negativ auffällig, müssen die Besitzer erneut einen Sachkundenachweis erbringen. Möglich ist aber auch, dass der betroffene Hunde an eine geeignete Einrichtung oder Person zur Haltung und Pflege übergeben werden muss.

Wie auch in anderen Bundesländern können oberösterreichische Gemeinden Vorschriften festlegen, die bei der Hundehaltung einzuhalten sind wie etwa Maulkorb- und Leinenzwang.

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