Österreich

Selbstjustiz gegen Hunde-Prügler "hilft Tieren nicht"

Heute Redaktion
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Ein Tierquäler-Video aus Wien gipfelte am Wochenende in Aufrufen zum Mord. Die Polizei musste den mutmaßlichen Täter in seiner Wohnung vor einer aufgebrachten Menge schützen.

Die brutalen Szenen in jenen drei Clips, die seit dem Wochenende in den Sozialen Medien die Runde machen, sind nicht nur für ausgesprochene Hundefreunde schwer zu verkraften. Darauf ist zu sehen, wie ein 20-Jähriger einen etwa zehn Monate alten Malteser-Welpen misshandelt, tritt und würgt.

Voller Wut machten viele Facebook-User ihrem Ärger in Hass-Postings Luft: "Bitte erschlagts ihn", lautet etwa ein Kommentar von Jacqueline A. In die selbe Kerbe schlägt Theresia H. Sie schreibt: "Irgendwann ist er sicher allein unterwegs, dann müssts schnell sein am besten Masken aufsetzen, damit euch keiner erkennt, ist sowieso Fasching."

Bei den zahlreichen Aufrufen zu Lynch-Justiz an dem Tatverdächtigen im Internet blieb es aber nicht: Vor der Wohnadresse des mutmaßlichen Täters versammelte sich eine aufgebrachte Menge, um "die Dinge selbst in die Hand zu nehmen". Die Polizei musste vor Ort einschreiten – "Heute.at" berichtete.

"Hilft den Tieren überhaupt nicht"

Nicht nur, dass solche Aktionen ein strafrechtliches Nachspiel für die Beteiligten haben können – auch den Tieren ist damit nicht geholfen. Das stellt auch die Tierschützer von "Vier Pfoten" am Montag in einer Aussendung klar.

"Ein Aufruf zur Selbstjustiz macht Täter in Folge zu Opfern."

"Ein Aufruf zur Selbstjustiz gegen Tierquäler, so abscheulich ihre Tat auch sein mag, hilft den Tieren überhaupt nicht. Die einzig legitime Maßnahme, um konsequent gegen Tierquälerei vorzugehen, ist, sie anzuzeigen", so die Organisation.

Kampagnenleiterin Martina Pluda, selbst Juristin, erklärt:

"Tierquälerei ist ein Straftatbestand, der sogar mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden kann. Wir fordern alle auf, die Zeuge von Tierleid werden, zur Polizei zu gehen und eine Anzeige zu machen. Ein Aufruf zur Selbstjustiz macht Täter in Folge zu Opfern und ist somit völlig kontraproduktiv."

"Wir fordern jetzt eine hohe Strafe für den Täter."

Vier Pfoten stellt gleichzeitig klar: "Die Tat des 20-Jährigen war abscheulich. Wir fordern jetzt eine hohe Strafe für den Täter, der völlig sinnlos ein Lebewesen gequält hat", so Pluda weiter: "Aber genauso gilt es, die Grundsätze des Rechtsstaats zu beachten. Jeder Mensch, und wenn er noch so Abscheuliches getan hat, hat noch immer Rechte. Davon dürfen wir nicht abgehen, das ist die Basis unseres Zusammenlebens. Und wir dürfen nicht vergessen: [...] Tierschutz ist niemals ohne die Achtung vor allen Lebewesen möglich."

Was also tun, wenn man Zeuge von Tierleid wird? Der "Vier Pfoten"-Ratgeber für Tierfreunde in 5 Punkten:

Vergewissern Sie sich zuerst, ob ein Tier wirklich hilfsbedürftig ist. Recherchieren Sie vor allem dann gründlich, wenn Sie die Informationen von Dritten erhalten haben.

Sichern Sie nach Möglichkeit Beweise, die den Vorfall dokumentieren. Das können Bilder, Videos oder auch andere Dinge sein.

Übergeben Sie die Beweise zusammen mit einer sachlichen und möglichst präzisen Beschreibung der Situation an die zuständige Veterinärbehörde (Kontaktadressen finden Sie im Internet)

Befindet sich ein Tier in akuter Lebensgefahr, verständigen Sie bitte sofort die Polizei. Eine schnelle Reaktion Ihrerseits könnte einem Tier das Leben retten.

Als Privatperson bleibt Ihnen immer die Möglichkeit, Anzeige gegen den Halter bei der zuständigen Polizeidienststelle oder direkt bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten. Jeder, der eine Tat anzeigt, sollte sich eine Kopie bzw. ein Aktenzeichen geben lassen und nachfragen, was aus der Anzeige geworden ist.

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