Niederösterreich

Hunger! 22-Jähriger attackiert Zivi in Wrestling-Manier

Weil er "futtergrantig" war und nicht in die Küche durfte, verlor ein 22-jähriger Heimbewohner die Fassung und warf einen Zivildiener zu Boden und sich mit seiner Körperfülle gleich darauf. Der Zivi erlitt einen Sehnenriss.
18.05.2020, 14:02

Ein Wutausbruch mit einer anschließenden Wrestling-Attacke auf einen Zivildiener brachte jetzt einen 22-jährigen Niederösterreicher auf die Anklagebank: Dem Mann hatte das Essen auf einem betreuten Bauernhof im Weinviertel nicht geschmeckt, er schoss unzufrieden das Essen durch die Gegend, stand auf und wollte in Richtung Küche gehen. 

Doch ein Zivildiener stellte sich dem damals noch 21-Jährigen in den Weg (Anm.: wegen der vielen Messer in der Küche) - keine gute Idee: Der 90-Kilo-Mann drückte den Zivi an die Wand, schleuderte ihn laut Anklage zu Boden und warf sich dann in Wrestling-Manier auf den Zivildiener. Der Zivildiener erlitt durch den Sitdown-Splash einen Sehnenriss.

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"I hob mi auf eam drauf ghaut"

Vor Gericht redete sich der Angeklagte erst gar nicht raus, gestand zum Vorfall am 18. August 2019: "I hob mi auf eam drauf ghaut". Der 22-Jährige zeigte sich aber reuig: "Es tut mir leid." Da der Gutachter dem 22-Jährigen eine intellektuelle Minderbegabung und eine eingeschränkte Impulskontrolle attestierte, wurde der 22-Jährige für nicht zurechnungsfähig befunden.

Von einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Straftäter sah der Richter am Landesgericht Korneuburg dann doch ab, sprach die Einweisung bedingt aus. Das heißt: Der 22-Jährige darf - unter einigen Auflagen - zurück in das Heim im Weinviertel, die Probezeit beträgt fünf Jahre. Das Urteil ist rechtskräftig.