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Hypo Niederösterreich: Verfahren eingestellt

Heute Redaktion
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Hypo Niederösterreich: Die Ermittlungen wurden eingestellt.
Hypo Niederösterreich: Die Ermittlungen wurden eingestellt.
Bild: iStock (Symbol)

Die Causa Hypo Niederösterreich ist nach rund einem Jahrzehnt dauernder Ermittlungen nun eingestellt. Bereits um Weihnachten herum ist der Fall zu den Akten gelegt worden.

Ermittelt wurde gegen 17 Beschuldigte aus Kreisen der landeseigenen Bank, u.a. wegen Verdachts auf Untreue und Bilanzfälschung. Das Verfahren wurde "aus Beweisgründen" eingestellt, so ein WKStA-Sprecher.

Die Causa wurde immer wieder von der Opposition in NÖ thematisiert, während die ÖVP NÖ und die Bank alle Vorwürfe zurückwiesen.

Begonnen hatte "Augustus" Ende 2007, als die Bank kaputte Wertpapiere ins irische Vehikel Augustus transportierte, das dafür 800 Millionen Euro Hypo-Kredit bekam. Der Verdacht: Man habe Abwertungen verhindern wollen, auch weil Niederösterreich 2008 wählte, schreibt der "Standard". Finanzlandesrat Niederösterreichs war damals Wolfgang Sobotka (ÖVP), heute ist er Nationalratspräsident. Bei der Restrukturierung des Deals 2010 sollen die Banker 10,5 Millionen Euro nachgelassen haben.

Zuvor wurde schon der Strang Fibeg (Veranlagung der Wohnbaudarlehen) und Lessika (die Bank verkaufte kaputte Lehman-Papiere nach Liechtenstein) eingestellt. Nur gegen Manager der Deutsche-Bank-Kapitalanlagegesellschaft DWS wird noch ermittelt, heißt es in der Zeitung. Sie sollen Fonds falsch bewertet haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Ursprünglich hatte in der Causa die Staatsanwaltschaft St. Pölten ermittelt, später hatte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) übernommen. Bereits 2010 hatte die StA St. Pölten in einem Vorhabensbericht die Einstellung des Verfahrens vorgeschlagen. Die Ermittler des Landeskriminalamts NÖ gaben die Causa dann an das Bundeskriminalamt ab.

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hatte im Juni 2011 eine 58 Mio. Euro hohe Strafzahlung verhängt, weil sie der Bank eine Überschreitung der Großveranlagungsgrenze im Zusammenhang mit einem Wertpapiergeschäft in Irland vorwarf. Der Verwaltungsgerichtshof hob diese Strafe 2013 auf. (red)