Wirtschaft

Hypo-Prozess: Haftstrafen für Kulterer & Co

Heute Redaktion
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Mit drei Schuldsprüchen hat am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt der Hypo-Prozess um den Vorzugsaktiendeal aus dem Jahr 2006 geendet. Ex-Vorstand Josef Kircher wurde zu drei Jahren teilbedingt verurteilt, ihm kam sein Geständnis zugute. Ex-Bankchef Wolfgang Kulterer erhielt eine Zusatzstrafe von einem Jahr, Ex-Vorstand Siegfried Grigg erhielt dreieinhalb Jahre unbedingt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten durch die Gewährung von Put-Optionen die Bank um einen Millionenbetrag geschädigt haben und daher wegen Untreue zu verurteilen sind. Der Schöffensenat folgte damit der Argumentation von Staatsanwalt Robert Riffel und den Gerichtsgutachtern, die Argumente der Privatgutachter wurden nicht berücksichtigt. Bei Kircher wurden zwei Jahre bedingt ausgesetzt.

Kein Zweifel an Eigenmittelschädlichkeit

Der Schöffensenat habe keinerlei Zweifel daran gehabt, dass die bei den Vorzugsaktiendeals gewährten Put-Optionen eigenmittelschädlich gewesen seien. Das erklärte Richter Christian Liebhauser-Karl bei der Urteilsbegründung. Auch die Ausschüttung der Sonderdividende in der Höhe von 2,5 Mio. Euro sei ohne jede rechtliche Grundlage erfolgt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Genossenschaftsrecht gilt nicht

Durch die Put-Optionen seien die Mittel aus dem Vorzugsaktiendeal nicht mehr frei und unbeschränkt verfügbar. Damit sei die Eigenmittelfähigkeit als solche aufgehoben gewesen, so der Richter und folgte damit der Argumentation des Gerichtsgutachtens. Weiters sei Genossenschaftsrecht für Aktiengesellschaften nicht anwendbar. Es gab also kein Kernkapital, diese Argumente der Verteidigung wurden verworfen.

Geständnis half Kircher

Der Richter gratulierte Josef Kircher zu seinem Geständnis. Liebhauser-Karl: "Wir möchten ein Zeichen setzen, trotz des enormen Schadens, der nicht kleiner gemacht werden kann, haben wir deshalb zwei der insgesamt drei Jahre bedingt ausgesetzt. Es ist ein außerordentlich gewichtiger Milderungsgrund, dass ein Loch in der Mauer des Schweigens aufgebrochen ist und ein Licht dahinter gefallen ist." Das Geständnis sei früh im Verfahren abgelegt und durch den Verlauf des Verfahrens mehrfach noch bestätigt worden, was der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht habe wissen können.

Geständnis half auch Kulterer

Liebhauser-Karl würdigte auch das etwas später erfolgte Geständnis von Wolfgang Kulterer. Die Zusatzstrafe von einem Jahr für ihn wurde denn auch mit seinem Geständnis begründet und damit, dass das Ausmaß auch bezüglich der Schadenssumme mit den fünfeinhalb Jahren, die er rechtskräftig bereits erhalten hat, in Einklang zu bringen sei.

Grigg hatte kein Leiberl

Die Schuld von Siegfried Grigg war für den Schöffensenat zweifelsfrei erwiesen. Man habe sich die Beweismaterialien noch einmal angeschaut. Es sei einfach nicht denkbar, dass er so uninformiert gewesen sei wie dargestellt. Das entspreche nicht der Lebenserfahrung, zumal Grigg die Bank übernommen habe, als sie in Schieflage gewesen sei. Dazu komme das Geständnis Kirchers, das Grigg massiv belaste und der Telefonmitschnitt, der belege, dass Grigg viel früher als behauptet von den Put-Optionen gewusst habe.

Urteile noch nicht rechtskräftig

Kircher und Kulterer erbaten drei Tage Bedenkzeit, der Anwalt von Grigg meldete sofort Nichtigkeit und Berufung an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

Verhandlung gegen Berlin im Herbst

Im Herbst muss das ganze Verfahren für den erkrankten Ex-Vorstand Tilo Berlin neuerlich aufgerollt werden. Früher wird es nicht möglich sein. Sämtliche Unterlagen müssen für das Verfahren erneut kopiert und damit ein neuer Akt angelegt werden. Bei dem Verfahren gegen Berlin müssten sämtliche Zeugen wieder vorgeladen und einvernommen werden, es sei denn, Berlin erklärt sich mit der Verlesung der Zeugenaussagen einverstanden. Auch die Gutachten-Erörterung muss wiederholt werden.