Im Untreueprozess gegen die vier Ex-Hypo-Vorstände Josef Kircher, Wolfgang Kulterer, Siegfried Grigg und Tilo Berlin über den Vorzugsaktienverkauf 2006 und die damit verbundenen Rückkaufgarantien in Form von Put-Optionen am Landesgericht Klagenfurt hat Kulterer am Montag Fehler eingeräumt. Ein Schuldgeständnis im Sinne der Anklage legte er allerdings nicht ab.
<%JPG id="766903" title="Wolfgang Kulterer"%>Im über den Vorzugsaktienverkauf 2006 und die damit verbundenen Rückkaufgarantien in Form von Put-Optionen am Landesgericht Klagenfurt hat Kulterer am Montag Fehler eingeräumt. Ein Schuldgeständnis im Sinne der Anklage legte er allerdings nicht ab.
Nach den Swap-Verlusten habe es ein Eigenmittelloch in der Höhe von 300 Mio. Euro gegeben, die Situation sei sehr schwierig gewesen, erzählte Kulterer. "Ich hatte nur im Kopf: Wie kann ich die Bank stabilisieren? Damals war es mir nicht bewusst - heute aber schon - dass ich in einzelnen Bereichen zu weit gegangen bin".
"Es war falsch, keine Expertisen einzuholen"
Aus heutiger Sicht würde er das nie wieder machen, führte er aus. Es sei völlig falsch gewesen, keine Expertisen einzuholen. "Ich kann mir heute selbst nicht erklären, warum ich diesen gravierenden Fehler begangen habe und muss zu den Konsequenzen stehen. Zum damaligen Zeitpunkt bin ich überzeugt gewesen, das Richtige zu tun." Er habe selbst nie einen Vorteil daraus gezogen.
"Kein Befugnismissbrauch"
Auf die Frage von Richter Christian Liebhauser-Karl, ob er sich im Sinne der Anklage schuldig fühle, antwortete Kulterer, er habe keinen bewussten Befugnismissbrauch begangen. Er sehe seine Schuld jedoch darin, die Nebenabsprachen nicht kommuniziert zu haben. Er habe der Bank aber sicher keinen Schaden zufügen wollen. "Und ich bin heute mehr denn je überzeugt, dass die Vorzugsaktien trotz der Nebenvereinbarungen Eigenmittelcharakter hatten."
"Wären Sie nicht verpflichtet gewesen, Ihre Ansicht über die Eigenmittelverträglichkeit den Fachbereichen und Wirtschaftsprüfern mitzuteilen?", fragte Ersatzrichter Manfred Herrnhofer. "Ja, die Fachbereiche und Wirtschaftsprüfer hätten einbezogen werden müssen", antwortete Kulterer. Er habe die Auswirkungen einer breiten Diskussion nicht abschätzen können, weil die Bank aufgrund der Swap-Verluste in den Medien gestanden sei. Es hätte dadurch ein großer Schaden eintreten können, das habe er nicht gewollt. "Das heißt aber nicht, dass es richtig war", sagte Kulterer.
Kulterer entlastet Mitangeklagte
Seine Mitangeklagten Grigg und Berlin wurden von Kulterer entlastet. Er habe keine Wahrnehmung davon, dass die beiden Kenntnis über eine Diskussion der möglichen Eigenmittelunverträglichkeit der Put-Optionen gehabt hätten, antwortete er auf eine diesbezügliche Frage des Grigg-Anwalts Christoph Herbst.
Die Hauptverhandlung wurde mit der Einvernahme weiterer Zeugen fortgesetzt.