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Hypo: Republik haftet nicht für Kärntner Haftungen

Heute Redaktion
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Die Republik haftet nicht für die Kärntner Landeshaftungen für die Hypo-Nachfolgeeinheit Heta. Das sagt ÖVP-Finanzminister Hans Jörg Schelling. Nur für die eine Milliarde Euro, für die es eine Bundeshaftung gibt, wird die Republik geradestehen. Und man will "probieren, aus den Landeshaftungen herauszukommen", dann werde sich die Frage nicht mehr stellen.

Die Republik haftet nicht für die Kärntner Landeshaftungen für die Hypo-Nachfolgeeinheit Heta. Das sagt ÖVP-Finanzminister Hans Jörg Schelling. Nur für die eine Milliarde Euro, für die es eine Bundeshaftung gibt, wird die Republik geradestehen. Und man will "probieren, aus den Landeshaftungen herauszukommen", dann werde sich die Frage nicht mehr stellen.

Verfassungsrechtlich gebe es keine Haftung des Bundes für ein Bundesland, so Schelling Montagmittag gegenüber Ö1. Es werde kein Euro Steuergeld mehr für die Heta-Schulden gezahlt. Der Bund riskiere aber nicht seine Glaubwürdigkeit, denn die bundesgarantierte Anleihe werde "auf Heller und Pfennig" zurückgezahlt. Der Hypo-Vorstand hatte am Wochenende mitgeteilt, dass das Bilanzloch der Heta bei 4 bis 7,6 Mrd. Euro liegt.

"Rechtlich auf sicherer Seite"

Die Heta wird jetzt im Rahmen des Bankensanierungs- und -abwicklungsgesetzes (BSAG) abgewickelt. "Wir fühlen uns rechtlich auf der sicheren Seite", so der Finanzminister. Denn jeder, der eine Anleihe gezeichnet hat, habe wissen müssen, dass dahinter ein gewisses Risiko steht. Nun werde es einen Abwicklungsplan geben, die Entscheidungen liegen bei der Finanzmarktaufsicht.

Die FMA müsse entscheiden, in welchem Umfang Gläubiger auf ihr Geld verzichten müssen ("geschnitten werden"). Teilweise seien die Verluste im aktuellen Preis der Heta-Anleihen schon berücksichtigt. Wichtig sei es, alle Gläubiger gleich zu behandeln. Ohne Notbremse wäre heute die erste Rückzahlung fällig gewesen, so Schelling.

Mit der BayernLB, die 2 Mrd. Euro an Forderungen haben, "habe ich versucht, einen Vergleich herzustellen". Das ist bisher nicht gelungen. Trotzdem werde man mit den Bayern wie auch mit anderen Gläubigern "konstruktiv" verhandeln. Sollte es Klagen geben, gebe es dafür im Rahmen des BSAG geeignete Mechanismen.

Trick ist das Moratorium

Aus dem Bundeskanzleramt heißt es dazu, dass die Kärntner Haftungen nicht schlagend werden - wegen des bis Mai 2016 verfügten Rückzahlungsmoratoriums. Durch die geordnete Abwicklung werden die Haftungen nicht schlagend. Eine Insolvenz der Bank hätte dagegen bewirkt, dass die Haftungen sofort schlagend werden.