Politik

Hypo-Sondergesetz: Fischer hat unterschrieben

Heute Redaktion
14.09.2021, 15:06

Bundespräsident Heinz Fischer hat "nach intensiver Prüfung" das umstrittene Hypo-Sondergesetz am Donnerstag unterschrieben, das zu einem Schuldenschnitt bei Nachranggläubigern trotz Kärntner Landeshaftung in Höhe von 890 Mio. Euro führt. Klagen wurden von Gläubigern wie der Weltbank oder heimischen Versicherungen bereits angekündigt.

Bundespräsident Heinz Fischer hat "bei Nachranggläubigern trotz Kärntner Landeshaftung in Höhe von 890 Mio. Euro führt. Klagen wurden von Gläubigern wie der Weltbank oder heimischen Versicherungen bereits angekündigt.

Fischer hat das Gesetz mit dem ehemaligen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes und jetzigen Berater in der Präsidentschaftskanzlei, Ludwig Adamovich, geprüft. Dann hat sich das Staatsoberhaupt entschlossen, "die Beurkundung des Gesetzesbeschlusses vorzunehmen". Damit hat Fischer gleichzeitig den Weg zur Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof freigemacht.

Rechtsmeinungen unterschiedlich

Für den Staatschef handelt es sich "um durchaus ernstzunehmende verfassungsrechtliche Probleme, die aber nicht als 'evidente Verfassungswidrigkeit' qualifiziert werden können". "Die Regelung war Gegenstand mehrerer Rechtsgutachten und umfassender Diskussionen im parlamentarischen und im außerparlamentarischen Bereich, deren Ergebnisse nicht identisch waren. Im Mittelpunkt standen das Erlöschen bestimmter Verbindlichkeiten und der damit verbundene Wegfall von Sicherheiten und Haftungen", so Fischer.

Enteignung bei öffentlichem Interesse

"Aus verfassungsrechtlicher und unionsrechtlicher Sicht ist das vom Gesetzgeber bewirkte Erlöschen privatrechtlicher Verbindlichkeiten als Enteignung zu bewerten. Für die Zulässigkeit einer solchen hat der VfGH eine umfangreiche und detaillierte Judikatur entwickelt, wobei die Frage des Vorliegens eines 'öffentlichen Interesses' eine besondere Rolle spielt", erinnert der Präsident.

Nur ein im Bundesgesetzblatt kundgemachtes Bundesgesetz kann aber vom VfGH geprüft werden. Die Kundmachung setzt die Beurkundung durch den Bundespräsidenten voraus.

Offiziell kundgetan

Nach der Unterschrift des Bundespräsidenten und Gegenzeichnung des Bundeskanzlers ist das Sondergesetz seit dem Nachmittag offiziell kundgetan. Nun hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) zwei Wochen Zeit, die in Arbeit befindliche Umsetzungsverordnung zu erlassen.

Auf dem Verordnungsweg werden die vom Schuldenschnitt, der Mitte August anläuft, erfassten Anleihen benannt. Sie werden für erloschen erklärt. Dann darf von den Gegnern - also in erster Linie vom Schnitt betroffene Parteien - Beschwerde eingebracht werden.

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