Politik

Hypo-Sondergesetz ist verfassungswidrig

Heute Redaktion
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Der Verfassungsgerichtshof bereitet ÖVP-Finanzminister Hans Jörg Schelling Probleme. Die Höchstrichter haben in der Früh das Hypo-Sondergesetz zur Gänze aufgehoben. Der Schuldenschnitt verletzt das Grundrecht auf Schutz des Eigentums.

Der Probleme. Die Höchstrichter haben in der Früh das Hypo-Sondergesetz zur Gänze aufgehoben. Der Schuldenschnitt verletzt das Grundrecht auf Schutz des Eigentums.

Das ist nicht mehr anzuwenden, so das Erkenntnis des VfGH. Das Konvolut hat dafür gesorgt, dass die Heta (Bad Bank der Hypo) rund 1,6 Milliarden Euro behalten konnte. Die ehemalige Mutter  BayernLB  und die Halter von Nachranganleihen mussten einen Schuldenschnitt akzeptieren und auf ihr Geld verzichten. Sinn der Sache war es, dem Steuerzahler nicht den gesamten Schuldenberg umzuhängen. Nun ist es aber laut VfGH nicht zulässig, per Gesetz Haftungen (des Landes Kärnten) für wertlos zu erklären.

Chance für die Gläubiger

Das Sondergesetz war von vornherein umstritten. Juristen sagten voraus, dass es nicht halten würde. Die Gläubiger liefen Sturm. Mit dem Spruch der Verfassungsrichter könnten die Gläubiger nun einen Teil ihrer Investition wiederbekommen.

In jedem Fall beschert der Spruch der Verfassungsrichter der Heta einen Verlust von 800 Millionen Euro in der Halbjahresbilanz. Samt Zinsen wird es mehr. Die Abwicklungsbank rechnet mit 900 Mio.

Im Finanzministerium sieht man keine Probleme für die Abwicklung des Geldinstituts. Schließlich ist heuer das Bankenabwicklungs- und Sanierungsgesetz in Kraft getreten, und das sei verfassungskonform. Außerdem haben sich die Republik und die Bayern zuletzt verglichen.

"Totalschaden" für Steuerzahler

Verfassungsrechtler Bernd Christian Funk rechnet nach dem VfGH-Spruch mit einem "Totalschaden" für die Steuerzahler. Auch mit dem neuen Bankensanierungsgesetz nach EU-Regeln werde es jetzt teurer, prophezeit der Rechtsexperte.