Politik

Ibiza-Anwalt weigert sich, Details zum Video zu klären

Der Wiener Anwalt R. M., allgemein als "Ibiza-Anwalt" bekannt, lieferte am Mittwoch eine Entschlagungs-Orgie im U-Ausschuss.

Heute Redaktion
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R. M., jener Innenstadtanwalt, der zu den Drahtziehern des Ibiza-Videos gehören und das Material Vertretern mehrerer politischer Parteien angeboten haben soll, hat am Donnerstag vor dem Ibiza-U-Ausschuss im Parlament ausgesagt. Sofern man von einer Aussage sprechen kann. Denn M. entschlug sich bei so gut wie jeder Frage der Abgeordneten.

Entschlagungen über Entschlagungen

Die Entschlagungs-Orgie nahm geradezu groteske Züge an. So wollte der Jurist nicht einmal die Frage beantworten, ob er den ehemaligen Strache-Intimus Johann Gudenus, den Ex-Leibwächter Straches R. (er soll ebenfalls bei den Vorarbeiten für das Video mitgewirkt haben) oder den anderen Drahtzieher, den Detektiv H., kennt. Und auch, was er eigentlich unter einem "investigativ-journalistischen Projekt" versteht, wollte er nicht sagen. Mit diesen Worten hatte er das Ibiza-Video nach Auffliegen der Affäre in einem Statement über seinen Anwalt bezsichnet.

Immer wieder sagte M. im Ausschuss, dass er Fragen "wegen der Gefahr der Selbstbelastung" nicht beantworten könne. Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl wollte ihn dazu bewegen, die Gründe dafür transparent zu machen. Aber auch das gehe laut dem Juristen nicht. Denn auch mit den Begründungen könne er sich selbst belasten.

"Habe mich nicht aufgedrängt"

SPÖ-Fraktionsführer Kai Jan Krainer wollte nach vielen, vielen Entschlagungen wissen, ob M. überhaupt etwas zu sagen habe. Dieser antwortete trocken: "Ich habe mich dem Ausschuss nicht aufgedrängt."

Ein paar Info-Fetzen traten trotzdem zutage. So war er selbst nie auf der Party-Insel Ibiza. Zudem ermittle die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Täuschung, Beitragstäterschaft, Missbrauch von Aufnahmegeräten, Urkundenfälschung und Vergehen gegen das Datenschutzgesetz gegen ihn.

Auf den Punkt brachte FPÖ-Fraktionsführer Christian Hafenecker die Befragung am Ende der Aussage: "Herzlichen Dank für Ihre Kooperation kann man nicht sagen." Aber für die "eindrucksvolle Vorführung, wozu man sich alles entschlagen kann".

Für alle genannten Personen gilt die Unschuldsvermutung.

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