Knallhart gekündigt

"Ich bin schwanger" – Chef wirft Österreicherin raus

Eine Kellnerin aus Vorarlberg verlor nach Bekanntgabe ihrer Schwangerschaft ihren Job. Die Frau ging zur Arbeiterkammer und holte sich Hilfe.
André Wilding
22.07.2026, 06:30
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Für eine Kellnerin aus Vorarlberg hatte die Freude über ihre Schwangerschaft unerwartete Folgen. Nachdem sie ihren Arbeitgeber über die bevorstehende Geburt informiert hatte, erklärte ihr dieser laut Arbeiterkammer, dass sie wegen der Schwangerschaft nicht weiter beschäftigt werden könne.

Die Frau kannte ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche nach eigenen Angaben nicht genau und glaubte ihrem Chef. Sie akzeptierte die Kündigung zunächst, obwohl diese rechtlich nicht zulässig war.

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Arbeitsverhältnis rechtswidrig beendet

Erst als sie sich später bei der Arbeiterkammer über Karenz und Kinderbetreuungsgeld informieren wollte, fiel der Fehler auf. Die zuständige Expertin erkannte, dass das Arbeitsverhältnis rechtswidrig beendet worden war.

Nachdem sich die Arbeiterkammer an den ehemaligen Arbeitgeber gewandt hatte, zeigte dieser zunächst keine Einsicht. Deshalb wurde Klage eingebracht. Erst danach lenkte der Betrieb ein.

Für die Kellnerin hatte das auch finanzielle Folgen. Sie erhielt rund 2.000 Euro an nachbezahltem Lohn. Weil das Arbeitsverhältnis rechtlich als aufrecht galt, bekam sie außerdem um rund 3.100 Euro mehr Wochengeld sowie rund 3.900 Euro zusätzliches Kinderbetreuungsgeld. Insgesamt erhielt sie damit Leistungen von rund 9.000 Euro.

"Verhalten völlig intolerabel"

AK-Präsident Bernhard Heinzle findet dazu klare Worte: "Schwangere stehen in Österreich unter ganz besonderem Schutz. Ein Verhalten wie dieses ist völlig intolerabel. Wenn ein Arbeitgeber nicht einsichtig ist, bringen wird das konsequent vor Gericht."

Die Arbeiterkammer weist darauf hin, dass werdende Mütter in Österreich unter besonderem Kündigungsschutz stehen. Während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Geburt ist eine Kündigung grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen sind nur mit vorheriger Zustimmung des Arbeitsgerichts möglich.

Kommt es dennoch zu einer unzulässigen Kündigung, bleibt das Arbeitsverhältnis rechtlich bestehen. "Passiert sie dennoch, bleibt das Arbeitsverhältnis rechtlich aufrecht. Die Betroffene hat weiterhin Anspruch auf ihren Lohn und ist sozialversichert", betonen die Experten.

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