Na gut, hin und wieder kommt man doch an seine Grenzen und ertappt sich selbst dabei, neue Maßnahmen und Regeln zu googeln, da es nach einem Jahr der Pandemie zuweilen etwas verwirrend sein kann. Was darf ich? Was darf ich nicht? Und wenn ich etwas darf, wie lange, oder unter welchen Bedingungen darf ich es? Diese Fragen stellen sich nicht nur jene Personen, an denen der Corona-Kelch bislang vorüber gegangen ist, sondern auch die über 400.000 Genesenen in Österreich. HEUTE.online hat bei der AGES nachgefragt:
Das Tragen einer FFP2-Maske ist überall dort notwendig, wo man die zwei Meter Regel nicht einhalten kann - Indoor sowieso, aber auch Outdoor bei beispielsweise Märkten. Dies gilt auch für genesene oder geimpfte Personen.
Auch die Abstandsregel bleibt genesenen und/oder geimpften Personen nicht erspart. Bei Missachtung dieser Verordnung kann eine Strafe in Höhe von 90,00 Euro verhängt werden.
Hier gibt es einen kleinen "Vorteil" für Personen, die bereits mit dem Covid-19-Virus in Berührung kamen. Bei Dienstleistern wie beispielsweise Friseuren darf ein Genesener auch ohne Negativ-Testbescheid seine Haare stutzen lassen, wenn er die Bestätigung seiner Erkrankung vorlegt. Dies gilt jedoch nur in Österreich - für einen Zeitraum von sechs Monaten - und nicht über die Landesgrenze hinaus.
Sollen sich Genesene impfen lassen? Ja! Es wird empfohlen, dass sich auch infizierte Personen impfen lassen, da man nicht genug Antikörper gegen das Virus bilden und die Ansteckung mehrmals erfolgen kann. In der "Impf-Hierarchie" stehen jedoch genesene Personen weiter unten, soweit sie keine Risikopatienten sind.