Mitglieder der rechtsextremen Identitären Bewegung haben sich am Montagnachmittag Zutritt zum Dach des ORF-Landesstudios in Graz verschafft und dort gegen den ORF protestiert. Die Aktivisten feierten einen angeblichen "juristischen Sieg" gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, den es derzeit mangels Rechtskraft jedoch noch gar nicht gibt.
Mitglieder der rechtsextremen Identitären Bewegung haben sich am Montagnachmittag Zutritt zum Dach des ORF-Landesstudios in Graz verschafft und dort gegen den ORF protestiert. Die Aktivisten feierten einen angeblichen , den es derzeit mangels Rechtskraft jedoch noch gar nicht gibt.
Gegen 16.30 Uhr entrollten die Aktivisten am Dach des ORF-Gebäudes ein Plakat mit der Aufschrift "Kein Geld für #Fakenews". Außerdem brannten sie ein bengalisches Feuer ab. Noch bevor die Polizei antraf, flüchteten die Identitären mit dem Plakat. Die Polizei geht davon aus, dass die Personen über eine Feuerleiter auf das Dach gelangt sind.
Identitäre Bewegung bekannte sich dazu
Die Beamten sprachen von einer "unbekannten Gruppe". Die Identitäre Bewegung bekannte sich jedoch später via Twitter und Facebook zu dem Protest. "Denn anstatt die Regierungspolitik kritisch zu hinterfragen, macht der ORF massiv Propaganda für offene Grenzen", hieß es auf der Facebook-Seite. Außerdem wurden Fotos von der Aktion im Internet verbreitet.
Mit der Aktion habe man auf einen "juristischen Sieg" gegen den ORF hinweisen wollen, so die Identitären. Der ORF habe die identitäre Demonstration im Juni als "Nazi-Demo" bezeichnet und den Eindruck erweckt, als hätten die Identitären einen Gegendemonstranten schwer verletzt. Die Regulierungsbehörde KommAustria habe in der Causa nun festgestellt, dass der ORF seine journalistische Sorgfaltspflicht und sein Objektivitätsgebot verletzt hätte. Der Bescheid sei allerdings nicht rechtskräftig, betonten die Identitären.
Derzeit kein strafrechtliches Delikt
Die Polizei führe derzeit "eine Gefahrenerforschung" in der Causa durch, sagte Bezirksinspektor Häusl gegenüber "heute.at". Hausfriedensbruch liege nicht vor, da der Aufstieg über eine Feuerleiter erfolgte. Da nichts beschädigt worden sei, liege derzeit nicht der Verdacht einer strafrechtlich relevanten Tat vor.