Österreich

Identitären-Prozess geht vor dem OLG weiter

Nach den mehrheitlichen Freisprüchen im Prozess gegen die rechtsextreme Identitäre Bewegung Österreich geht der Fall in die nächste Instanz.

Heute Redaktion
Teilen

Der Prozess wegen Verhetzung und Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen 17 Mitglieder der rechtsextremen "Identitären Bewegung" ist eigentlich zu Ende, wird aber ein gerichtliches Nachspiel haben. Der Staatsanwalt wird gegen die Freisprüche und die Höhe der Strafen in den Verurteilungsfällen Berufung eingelegt, damit geht der Prozess an das Oberlandesgericht (OLG).

Alle der 17 Angeklagten waren am Donnerstag von den Vorwürfen der Verhetzung und der Bildung einer kriminellen Vereinigung freigesprochen worden. Zwei Angeklagte wurden allerdings wegen Sachbeschädigung, einer wegen Nötigung und Körperverletzung, jeweils zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Drei Möglichkeiten

Der Staatsanwalt ging schon im ersten Prozess gegen die Identitären hart ins Gericht: ""Sie stellen sich als eine Front von Gesetzestreuen dar und begehen fortwährend Gesetzesbruch. Sie sind für mich keine Front von Patrioten, sondern eine Front von Feiglingen" und "Pseudomoralisten, die vorgeben, den Staat zu beschützen, sie vermeiden jede Differenzierung, weil Hetze einfacher ist. Sachkundige Kritik ist schwierig" so die Aussagen.

Das Oberlandesgericht wird drei Möglichkeiten haben: das Urteil wird aufgehoben und zur Neuverhandlung an das Straflandesgericht zurückgewiesen; die Berufung wird abgelehnt und es bleibt bei den bisherigen Urteilen; oder das OLG nimmt selbst eine Beweiswürdigung vor, trifft ein Urteil und legt die Strafen fest. (red)