Österreich

Identitären-Prozess startet unter erhöhter Sicherheit

Heute Redaktion
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Der Prozess gegen 17 Mitglieder der "Identitären Bewegung Österreich" (IBÖ) startete am Mitwoch in Graz unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen.

Mit leichter Verspätung begann am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht der Prozess gegen 17 Anhänger der "Identitären". Die 16 Männer und eine Frau sind zwischen 22 und 35 Jahre alt und stammen aus der Steiermark, Kärnten und Oberösterreich. Zehn von ihnen sind Studenten, einer geht noch in die Schule. Der Rest arbeitet beispielsweise als Maurer oder Schlosser.

Ihnen wird eine Vielzahl an Straftaten vorgeworfen, unter anderem das Anbringen eines Transparentes mit der Aufschrift "Islamisierung tötet" am Dach der Grünen-Parteizentrale in Graz.

Sicherheitsvorkehrungen

Der für mehrere Wochen anberaumte Prozess startete unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen. 20 Polizisten bewachten die Eingänge, neben Besuchern und Beschuldigten war auch das Medieninteresse groß.

Was steht in der Anklage?

Den Angeklagten, alle Mitglieder der als rechtsextrem eingestuften "Identitären Bewegung Österreich", wird unter anderem die Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Auch Verhetzung, Sachbeschädigung und Nötigung steht in der Anklage: "Gegenstand der Anklage sind insgesamt vier Vorfälle, die von der Staatsanwaltschaft Graz eben als verhetzerisch und Begehung der kriminellen Vereinigung qualifiziert wurden. Diese vier Vorfälle haben sich im Zeitraum April 2016 bis März 2017 abgespielt", erklärt der Sprecher der Grazer Staatsanwaltschaft, Hansjörg Bacher.

Vorlesung gestürmt

Neben dem Vorfall mit dem Transparent auf der Grünen-Parteizentrale ist auch eine Aktion in Klagenfurt Teil der Anklage. Dort wurde eine Vorlesung über Asyl und Migration an der Uni gestürmt, Flugblätter mit der Aufschrift "Integration ist eine Lüge" wurden verteilt.

Dritter Vorwurf: In Maria Lankowitz im Bezirk Voitsberg sollen die Angeklagten Heiligenfiguren mit schwarzen Müllsäcken im Sinne einer Burka-Verschleierung verhüllt haben. Als vierte Aktion erwähnt die Anklage das Anbringen eines Transparents mit islamfeindlichen Parolen am Dach der türkischen Botschaft in Wien.

"Zum Hass aufstacheln"

Am Beginn des Prozesses schilderte der Staatsanwalt kurz die Entstehungsgeschichte der "Identitären Bewegung Österreich" (IBÖ). Er betonte, dass abgesehen von Stammtischen und Aktionen auch ein eigener Online-Shop zum Verkauf von Merchandising-Produkten eingerichtet wurde. Damit sollen sie pro sechsstellige Euro-Beträge eingenommen haben.

Von Anfang an sei die IBÖ mit Aktionen "in verhetzerisches Milieu" eingetaucht, sagte der Staatsanwalt. Ab 2016 hätten sich die Aktionen, die "zum Hass gegen bestimmte Gruppen aufstacheln" intensiviert. Mit Absicht wolle die IBÖ Ausländer, Flüchtlinge und Muslime verletzen, beschimpfen und in der öffentlichen Meinung herabsetzen, sagte der Ankläger. Sie seien dabei gut organisiert, hätten eine "fast militärisch strenge hierarchische Ordnung".

Zu lange weggeschaut

Das leidenschaftliche Plädoyer des Staatsanwaltes beinhaltete auch allgemeine Kritik: "Es wird schon viel zu lange weggeschaut von solcher Hetze", sagte er. Wo die Politik versage, käme jetzt eben der Rechtsstaat zum Zug. Den Beschuldigten sagte er: "Die Frage der Zuwanderung kann nicht durch Hetze gelöst werden. (...) Das Problem der Zuwanderung lösen Sie nicht, dafür sind Sie zu faul. Sie kurbeln nur ihr Geschäft an, der Profit fließt in die OG (das Merchandising-Unternehmen)."

Drei Jahre Haft

Der Verteidiger der Angeklagten begegnete dem Staatsanwalt mit Unverständnis. Er verstehe die Anklage bis heute nicht, es gehe um Meinungsfreiheit, provokanten Aktionismus, aber nicht um Hetze.

Bei den Aktionen sei zulässige Kritik geäußert worden. Die Motive: Heimatverbundenheit, Tradition und Sorge um die Zukunft ihrer Kinder. Der Staatsanwalt wolle die "Identitären" mundtot machen, warf ihm der Verteidiger vor.

Während dem Prozess bleiben die Angeklagten auf freiem Fuß, für sie gilt die Unschuldsvermutung. Bei einer Verurteilung drohen ihnen bis zu drei Jahre Haft. (red)