Ein Umtausch der Parkscheine ist in unbegrenzter Zahl an der Stadthauptkassa im Rathaus möglich. Auch an den Stadtkassen der MA 6 kann man die Scheine umtauschen. Dort ist die Anzahl allerdings auf bis zu 30 Stück begrenzt.
Die Abgabe für das Parken wurde ab 1. Jänner 2017 in der Bundeshauptstadt erhöht. In einem solchen Fall sieht die Wiener Parkometerabgabeverordnung eine sechsmonatige Umtauschfrist vor. Solange ist der Umtausch der bis Ende 2016 gültigen Parkscheine möglich, danach sind sie nichts mehr wert.
"Wir können diese verhältnismäßig kurze Frist nicht nachvollziehen, es gibt dafür keinen sachlichen Grund. Sie ist hinsichtlich des Grundrechts auf Eigentum möglicherweise verfassungsrechtlich problematisch", sagt ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried.
Nicht gerechtfertigte Benachteiligung
Schon nach der vergangenen großen Tariferhöhung haben den ÖAMTC zahlreiche Beschwerden erreicht, als Besitzer alter Parkscheine versucht haben, diese nach sechs Monaten noch umzutauschen.
Dabei bringt die knappe Befristung, die seit 2012 gilt, der Verwaltung keinerlei Vereinfachung. "Für die Betroffenen bedeutet sie hingegen eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung. Im Sinne einer bürgerfreundlichen Stadt fordert der Club daher die Abschaffung der Befristung. Wir sind damit bereits an die zuständige Finanzstadträtin Renate Brauner herangetreten und erwarten hier ein Entgegenkommen im Sinne der Betroffenen", so Authried.
(wil)