Die Diözese Graz-Seckau hat sich etwas Besonderes einfallen lassen, um diejenigen ihrer Schäfchen, die mit der Zahlung der Kirchensteuer in Rückstand sind, daran zu erinnern. Anstatt auf dem Postweg wurden sie per SMS über ihr "sündiges" Verhalten informiert, wie die ZIB2 am Dienstag berichtete. Das Problem daran - eine solche Aktion verstößt gegen das Telekommunikations-Gesetz.
Die Diözese Graz-Seckau hat sich etwas Besonderes einfallen lassen, um diejenigen ihrer Schäfchen, die mit der Zahlung der Kirchensteuer in Rückstand sind, daran zu erinnern. Anstatt auf dem Postweg wurden sie per SMS über ihr "sündiges" Verhalten informiert, wie die ZIB2 am Dienstag berichtete. Das Problem daran - eine solche Aktion verstößt gegen das Telekommunikations-Gesetz.
An ungefähr 17.000 Personen habe man die SMS mit der sanften Zahlungserinnerung versandt, so Hertha Ferk, Mitarbeiterin der Diözese. Dass das Telekommunikations-Gesetz, beziehungsweise der § 107, nur das Versenden an 50 Personen gestattet, und alles darüber zur strafbaren Handlung wird, will man nicht akzeptieren. Ein bereits vor fünf Jahren engagierter Gutachter hatte ein ähnliche Aktion bereits legitimiert.
Rechtsanwalt Michael Pilz spricht dabei von der Meinung eines einzelnen. Die Gesetzeslage sei klar definiert. Das Fernmeldebüro kann gegen das Versenden der Massen-SMS Anzeige erstatten. Im Falle einer Verurteilung blüht der Kirche dann eine Strafe von bis zu 8.000 Euro.
Hertha Ferk will sich davon nicht beeindrucken lassen. Immerhin haben nach dem Erhalt der Kurzmitteilung 1.000 Gläubige ihren Kirchenbeitrag eingezahlt.