Österreich

Illegales Straßenrennen in Saalfelden: Schuldsprüche

Heute Redaktion
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Im Oktober 2018 lieferten sich zwei jungen Männer ein illegales Straßenrennen. Nun wurden beide wegen Körperverletzung zu bedingten Haftstrafen verurteilt.

Nach einem illegalen Autorennen in Saalfelden (Sbg.) im vergangenen Oktober wurden am gestrigen Dienstag die zwei geständigen Raser schuldig gesprochen und zu bedingten Haftstrafen, bzw. einer Geldstrafe verurteilt. Der Erstangeklagte akzeptierte seine Strafe – sechs Monate bedingte Haft und 2160 Euro Geldstrafe – sie ist somit rechtskräftig.

Der Verteidiger des Zweitangeklagten erbat sich Bedenkzeit. Sein Mandant bekam vom Gericht neun Monate teilbedingt aufgebrummt. Angeklagt wurden sie jedoch nicht wegen des Rennens an sich, sondern wegen grob fahrlässig schwerer und leichter Körperverletzung.

Die beiden jungen Männer (zur Tatzeit 22 und 20 Jahre alt) haben sich laut Anklage ein illegales Straßenrennen geliefert, bei dem der Erstangeklagte laut Gutachter seinen Pkw auf bis zu 230 Stundenkilometer beschleunigt hat. Der Lenker des anderen Fahrzeugs soll bei erlaubten 80 km/h immerhin 190 Sachen gebrettert sein.

Der Erstangeklagte soll eine Sperrlinie missachtet und seinen Kontrahenten überholt haben. Der Fahrzeuglenker hat dann die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren, worauf es zum Unfall kam. Sein Auto durchschlug die Leitschiene, krachte gegen einen Baum, wurde auf die Fahrbahn zurückgeschleudert und traf dann auf das Fahrzeug eines entgegenkommenden 30-Jährigen.

Das Fahrzeug des Unfallverursachers (der rechtskräftig verurteilte Erstangeklagte) ging sofort in Flammen auf. Zusätzlich löste sich der Motorblock und traf das nachkommende Auto des Zweitangeklagten. Alle vier Insassen dessen Wagens wurden leicht verletzt, darunter eine Schwangere im achten Monat.

Der mittlerweile 23-jährige Erstangeklagte wurde bei dem von ihm verursachten Unfall lebensgefährlich verletzt. Weil sein Fahrzeug in Flammen aufging, erlitt er Verbrennungen dritten Grades sowie zahlreiche Knochenbrüche. Er überlebte, musste allerdings zwei Monate im Koma verbringen. Zur Zeit ist er zu 70 Prozent als behindert eingestuft, seine Hände und seine Füße seien verkrüppelt, so Verteidiger Franz Essl.

Für den Zweitangeklagten habe es sich bei der wilden Raserei nicht um ein Rennen gehandelt. Dass er mit einer Schwangeren an Bord ein solch horrendes Tempo angeschlagen habe, sei laut eigener Aussage "nicht gescheit" gewesen. Beide Lenker waren übrigens zuvor bereits wegen Schnellfahrens amtsbekannt. Eine der falschen Zeugenaussage beschuldigten Mitfahrerin wurde zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

(mr)