Richtig geschasst fühlte sich ein 34-Jähriger aus Niederösterreich: Eineinhalb Jahre hatte der Mann bei einem Betrieb als Verkäufer im Außendienst gearbeitet, im März 2023 ging der 34-Jährige in Krankenstand. Nur zehn Tage später – der Angestellte war nach wie vor krankgeschrieben – flatterte die Kündigung ins Haus. Mit Ende der Kündigungsfrist stellte der Chef schließlich alle Zahlungen ein.
Doch: Der Verkäufer hätte eigentlich bis Ende des Krankenstandes noch Anrecht auf Entgeltfortzahlung gehabt – und zwar acht Wochen die volle und vier Wochen die halbe. Der Chef zeigte sich aber überhaupt nicht einsichtig, wollte den ausstehenden Betrag nicht zahlen und behauptete, die Krankenstands-Bestätigung sei nicht korrekt ausgefüllt gewesen. Aus diesem Grund wandte er sich an die Experten der AK Niederösterreich rund um Präsident Markus Wieser.
Die Arbeitsrechts-Spezialisten sahen sich den Fall genau an und kamen drauf: Die Entgelt-Fortzahlung war nicht das einzige, was dem gekündigten Mitarbeiter noch zustand. Denn auch vereinbarte Provisionen sowie Mehr- und Überstunden waren vom Chef nie ausbezahlt worden.
"Nachdem dieser zunächst nicht einsichtig war, wurde Klage eingereicht. Letztlich zahlte der Arbeitgeber 13.000 Euro an Ansprüchen nach", berichtet AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser.