Zwei Tage lang mussten sich ein 17- und ein 18-jähriger Anhänger der Terror-Miliz "Islamischer Staat" vor dem Wiener Straflandesgericht verantworten. Das Duo kannte sich im Gericht bereits aus. Beide waren schon zuvor wegen terroristischer Vereinigung zu teilbedingten Haftstrafen verurteilt worden. Doch kaum aus der Haft entlassen, verbreitete der 17-Jährige wieder IS-Videos und Terrorpropaganda. Im Mai schoss das Duo aus einem Wohnungsfenster mit einem Luftdruckgewehr auf einen Mitarbeiter der MA48, der auf einer Parkbank saß. Der Mitarbeiter wurde am Oberschenkel verletzt, die beiden Jugendlichen wurden festgenommen.
Von dem 17-Jährigen gehe eine "immense Gefahr" aus, so Jugendpsychiaterin Gabriele Wörgötter. Der Bursche leide an einer schweren Persönlichkeitsstörung und sei psychisch "sehr schwer gestört". Er ist aber laut Gutachterin schuldfähig und auch zurechnungsfähig. Laut Expertin sei der 17-Jährige extrem radikal. So zeigte der Jugendliche in der Schule IS-Enthauptungsvideos, "patrouillierte" mit IS-Logo und Machete auf der Mariahilfer Straße und nahm ein Kampfmesser in den Unterricht mit.
Die Psychiaterin sprach sich für eine Einweisung in eine Anstalt aus. Der Bursche sei zu schweren Straftaten fähig – bis hin zu Mord und Terroranschlägen. Er wird bereits in der Justizanstalt Gerasdorf (NÖ) behandelt. Der mitangeklagte 18-Jährige soll sich als "Sittenwächter" aufgespielt haben und ebenfalls Terrorpropaganda verbreitet haben. Die beiden Angeklagten wurden wegen terroristischer Vereinigung, Verstoß gegen das Waffengesetz und schwerer Körperverletzung zu jeweils zwei Jahren Haft verurteilt – nicht rechtskräftig!