Politik

Impf-Überraschung steht in neuer Einreiseverordnung

Anders als angekündigt und erwartet findet sich eine Corona-Überraschung in der neuen Einreiseverordnung, die am Dienstag um 0 Uhr in Kraft tritt.

Rene Findenig
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In Österreich treten am Dienstag neue Einreiseregeln in Kraft.
In Österreich treten am Dienstag neue Einreiseregeln in Kraft.
ALEX HALADA / AFP / picturedesk.com

Zwar war zuvor von einer Verkürzung der Gültigkeitsdauer von Corona-Impfungen und -Genesungen die Rede gewesen, in der ab Dienstag um Mitternacht in Kraft tretenden Verordnung ist davon aber nichts zu lesen. Laut Medienberichten gab der Covid-19-Koordinationsstab des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements am Montag bekannt, dass es anders als noch am Samstag angepeilt, zu keiner Verkürzung der Impf- und Genesenen-Gültigkeitsdauer kommt.

Was wirklich verkürzt wird

Somit sind weiter Einreisen nach Österreich mit einer maximal 270 Tage alten Zweit- oder Drittimpfung möglich (oder auch nach einer Impfung mit einem Impfstoff, bei dem es nur eine Dosis zur Vollimmunisierung braucht). Bei den Genesungsnachweisen gilt ebenso weiterhin eine in den letzten 180 Tagen überstandene Corona-Infektion. Verkürzt wird aber einzig der kürzestmögliche Abstand zwischen Zweit- und Drittimpfung auf 90 statt wie bisher 120 Tage.

Wie es von Insidern heißt, kam es bei der "Zusammenfassung der Änderungen" offenbar zu einem Irrtum. Ebenfalls in Kraft tritt bei der Einreise ab Dienstag die 3G- statt die 2G+-Regel. Einreisen dürfen damit nun auch wieder Ungeimpfte mit einem maximal 72 Stunden alten und negativen PCR-Test. Auch Antigentests sind zugelassen, diese aber nur für maximal 24 Stunden und sie müssen von einem Labor stammen. Eigen-"Wohnzimmertests" gelten also nicht.

2G weicht nun an der Grenze 3G

Keine 3G-Nachweispflicht gibt es für Kinder unter 12 Jahren, außerdem fallen Extra-Nachweise für Pendler weg. Die Verordnung ist vorerst bis zum 28. Februar gültig. Nicht auf 3G wird bei von Österreich festgelegten Virusvarianten-Gebieten gesetzt, dabei erfolgt regelmäßig eine Neubewertung. 

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