Niederösterreich

Impfpflicht für neue Gesundheitsmitarbeiter fix

Ab dem 1. September ist eine Corona-Schutzimpfung für eine Aufnahme in die Landesgesundheitsagentur Voraussetzung.

Erich Wessely
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Eine Corona-Impfung wird in NÖ vorbereitet (Symbolfoto).
Eine Corona-Impfung wird in NÖ vorbereitet (Symbolfoto).
Caritas/Franz Gleiss

Die Impfpflicht für neue Mitarbeiter im Gesundheitsbereich in Niederösterreich ist fix. Ab dem 1. September ist eine Corona-Schutzimpfung nach Angaben vom Mittwoch Voraussetzung für eine Aufnahme in die Landesgesundheitsagentur, die Kliniken sowie Pflege- und Betreuungszentren unter einem Dach bündelt. Die Regelung gilt ab diesem Zeitpunkt auch für Schüler der Gesundheits- und Krankenpflegeschulen, Praktikanten und Studenten, wurde betont.

Information ging an alle Klinikstandorte

Eine entsprechende Information wurde schon jetzt an die Klinikstandorte versendet, um allen Bewerberinnen und Bewerbern "ausreichend Zeit für eine Immunisierung" zu geben, wie es hieß. Als Ziele der Maßnahme gelten Eigen-, Kollegen- und Patientenschutz.

Eine Impfpflicht für Neuaufnahmen im Gesundheits- bzw. Sozialbereich hatten zuletzt schon Wien, die Steiermark und das Burgenland angekündigt. In Wien soll es die Impfpflicht auch für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kindergärten geben. Die Kindergärten der Stadt Wien verlangen schon bisher einen Impfnachweis für Masern, Mumps, Röteln und Varizellen, künftig dann eben auch gegen das Coronavirus.

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