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Impfpflicht trifft auch DIESE Reisenden

Derzeit wird noch am Gesetzesentwurf zur Impfpflicht gefeilt. Einige Punkte sind jedoch bereits fix - unter anderem, wer davon betroffen sein wird.

Christine Scharfetter
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Wer sich in Österreich an einem bestimmten Ort regelmäßig aufhält, muss ab 1. Februar 2022 zur Impfung antreten - oder Strafe zahlen.
Wer sich in Österreich an einem bestimmten Ort regelmäßig aufhält, muss ab 1. Februar 2022 zur Impfung antreten - oder Strafe zahlen.
Julian Stratenschulte / dpa / picturedesk.com

Die Impfpflicht in Österreich kommt, das steht fest. Wie, wann und für wen? Auch das wurde bereits in einem ersten Gesetzesentwurf festgehalten. Zwar liegt aktuell noch kein konkretes Inkrafttretensdatum vor. Man könne sich diesbezüglich allerdings an der politischen Ankündigung orientieren, erklärte der renommierte Arbeitsrechtsexperte Philipp Brokes der Arbeiterkammer Wien erst kürzlich in einem ausführlichen "Heute"-Interview.

Demnach wird die Impfpflicht in Österreich ab 1. Februar 2022 für alle Personen ab 14 Jahren gelten, die in Österreich über einen Wohnsitz verfügen. 

Ferienhaus-Besitzer, Pendler und 24-Stunden-Betreuung

Das Gesetz soll allerdings nicht am Hauptwohnsitz oder an der Staatsbürgerschaft anknüpfen, sondern "bei jedem Wohnsitz der in Österreich rein faktisch begründet wird", sagt Brokes. Somit gilt die Impfpflicht auch für jene Personen, die lediglich einen Nebenwohnsitz in Österreich haben.

Darunter fallen Ferienhausbesitzer genauso wie Wochenpendler, 24-Stunden-BetreuerInnen oder obdachlose Menschen, die sich an einem bestimmten Ort regelmäßig aufhalten. "Man geht hier klar von einem besonders "weiten" Wohnsitzbegriff aus, um möglichst viele Menschen zu erfassen."

Kaum Ausnahmen

Eine Möglichkeit, die Impfpflicht zu umgehen, werde es laut dem Experten so gut wie nicht geben. Sein einziger Rat diesbezüglich: "Ich kann mich noch vor deren Inkrafttreten impfen lassen." Sonst bleibe nur der aller Voraussicht nach sehr dürftige Ausnahmekatalog, der in erster Linie medizinische Gründe beinhalten werde.

Von der Abmeldung des Wohnsitzes zur Umgehung des neuen Gesetzes rät der Arbeitsrechtsexperte dringend ab: "Abgesehen davon, dass die Impfpflicht nicht am Hauptwohnsitz anknüpfen wird, kann die Abmeldung eines Wohnsitzes, für den eigentlich eine Meldepflicht besteht, zu einer zusätzlichen Verwaltungsstrafe nach dem Meldegesetz führen."

Teuer wird es auch für jene, die die Impfung verweigern. So ist bereits jetzt bekannt, dass Impf-Verweigerern ab dem 15. März 2022 alle drei Monate eine Strafe von höchstens 600 Euro ausgestellt wird. "Je länger man die Impfung unterlässt, desto teurer wird es also", warnt Philipp Brokes.