Wirtschaft

Impfung oder Kündigung – AUA-Schwester greift durch

Laut einer Mitteilung der Airline muss das Kabinenpersonal der Lufthansa-Tochter Swiss bis zum 1. Dezember geimpft sein – sonst droht die Kündigung.

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Bis zum 1. Dezember muss das Kabinenpersonal der Lufthansa-Tochter Swiss geimpft sein, andernfalls droht die Kündigung.
Bis zum 1. Dezember muss das Kabinenpersonal der Lufthansa-Tochter Swiss geimpft sein, andernfalls droht die Kündigung.
ENNIO LEANZA / Keystone / picturedesk.com

Die Schweizer Lufthansa-Tochter Swiss kündigte am Dienstag eine Impfpflicht für ihr Personal an. Sprich Kabinenpersonal, das nicht gegen das Coronavirus geimpft ist, wird künftig gekündigt. Stichtag ist der 1. Dezember – bis dahin müssen alle vollständig immunisiert sein. 

Swiss hatte schon im August die Impfpflicht für Besatzungen eingeführt. Hintergrund ist, dass viele Länder fliegendes Personal nur geimpft ins Land lassen wollen. Mehr als die Hälfte des Personals sei bereits geimpft, hieß es.

Kündigung Ende Jänner 2022

Wer dabei bleibe, sich nicht impfen zu lassen, müsse voraussichtlich Ende Jänner 2022 mit einer Kündigung rechnen. All jene, die noch mehr Zeit zum Überlegen bräuchten, dürften ihr Arbeitsverhältnis rund sechs Monate ruhen lassen und hätten ein Rückkehrrecht.

"Für Crew-Mitglieder, die sich nachweislich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, werden individuelle Lösungen gesucht", so ein Sprecher am Dienstag.

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    EVA MANHART / APA / picturedesk.com