Wirtschaft

Impfverweigerern droht Streichung der Mindestsicherung

Impfverweigerern droht nicht nur der Verlust des Arbeitslosengeldes, auch die Mindestsicherung kann gestrichen werden.

Heute Redaktion
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Ein Antrag auf Mindestsicherung
Ein Antrag auf Mindestsicherung
Ernst Weingartner / Weingartner-Foto / picturedesk.com

Die Nachricht sorgte am Donnertag für Aufregung: Wer eine Stelle wegen einer Corona-Impfpflicht ablehnt, bekommt das Arbeitslosengeld gestrichen, stellte das AMS klar. Wie das "Profil" nun berichtet, wirkt sich aber eine fehlende Impfung nicht nur auf das Arbeitslosengeld, sondern auch auf die Mindestsicherung aus.

Bezüge im ersten Schritt um 25 Prozent gekürzt

Denn wer einen Job mit Impfpflicht verweigert, kann nicht nur das Arbeitslosengeld verlieren, sondern auch die Mindestsicherung. Die Sanktionen des AMS haben auch Auswirkung auf die Mindestsicherung. Das gelte seit einer Reform des Jahres 2018 obwohl die Bundesländer die Sozialleistung der Mindestsicherung auszahlen, während das Arbeitslosengeld vom AMS kommt.

Wenn jemand die Arbeitsaufnahme verweigere "kürzen wir die Bezüge in einem ersten Schritt automatisch um 25 Prozent, dann um 50 Prozent und am Ende um 100 Prozent", erklärt der Sprecher des Wiener Soziallandesrates Peter Hacker, Mario Dujakovic, gegenüber dem "Profil". 

Wobei nur ein Teil der Mindestsicherungsbezieher für den Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. In Wien sind dabei rund 46.500 von 128.000 Beziehern betroffen. Der Rest sind Kinder, Pensionisten oder körperlich beeinträchtigte Personen.

237 Euro bleiben im Monat

Nur der Wohnanteil bleibt von den Sanktionen unberührt. Dieser betrage laut Dujakovic in Wien 25 Prozent. Ein Vollbezieher, der ungeimpft bleiben möchte, und deswegen Jobs mit Impfpflicht hartnäckig verweigert, müsse daher im Extremfall mit 237 Euro im Monat auskommen.

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