Politik

In diesen Berufen werden Schwangere nun freigestellt

Durchbruch im Sozialauschuss: Schwangere in "körpernahen Berufen" müssen künftig ab der 14. Schwangerschaftswoche bei Fortzahlung freigestellt werden.

Rene Findenig
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In vielen Berufen müssen Schwangere nun freigestellt werden.
In vielen Berufen müssen Schwangere nun freigestellt werden.
Unsplash

"Schwangere, die bei der Arbeit physischen Kontakt mit anderen Personen haben, sind künftig ab Beginn der 14. Schwangerschaftswoche bei voller Lohnfortzahlung freizustellen", heißt es in der Aussendung der Parlamentsdirektion. Dies wurde im Sozialausschuss des Nationalrats beschlossen. Freigestellt werden müssen damit konkret Betroffene, wenn "weder eine Änderung der Arbeitsbedingungen noch die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes ohne Körperkontakt möglich ist".

Die freigestellten Schwangeren werden zudem voll weiter bezahlt. Der Arbeitgeber erhält im Gegenzug die Lohnkosten, inklusive Lohnnebenkosten, von der Krankenversicherung ersetzt. Gelten soll die Regelung vorerst bis 31. März 2021. Als konkrete Beispiele werden vom Parlament Friseurinnen, Stylistinnen, Kosmetikerinnen, Physiotherapeutinnen und Kindergärtnerinnen sowie teilweise auch Lehrerinnen genannt. Ein "fallweises Berühren während der Arbeit" sei aber nicht umfasst.

Schwangere öfter auf Intensivstation

Erstattet werden dem Arbeitgeber die Kosten bis zur ASVG-Höchstbeitragsgrundlage, keinen Erstattungsanspruch gibt es für den Bund, politische Parteien und sonstige juristische Personen öffentlichen Rechts wie Sozialversicherungsträger oder Kammern. Begründet wird die Freistellung mit neuen medizinischen Erkenntnissen, denen zufolge "Schwangere, die an COVID-19 erkrankt sind, häufiger auf der Intensivstation aufgenommen werden müssen", heißt es. Das zeichne sich vor allem bei fortgeschrittener Schwangerschaft ab.

Einzig die NEOS stimmten gegen die Regelung. "Fiona Fiedler und Gerald Loacker sehen nicht ein, dass die Freistellung in jedem Fall vorzunehmen ist und betroffene Schwangere keine Wahlfreiheit haben. Jede Frau solle selbst entscheiden können", hieß es in der Aussendung. Ein "Pfusch" sei auch, dass die Maßnahme bis zum 31. März 2021 befristet sei und Betroffene im April wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren müssten, so die NEOS-Politiker. Arbeitsministerin Christine Aschbacher hielt den NEOS entgegen, dass man die Novelle im Frühjahr zeitgerecht evaluieren werde.

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