Österreich

In diesen Bezirken kommt das Parkpickerl

Heute Redaktion
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Die neuen Parkpickerlzonen in Wien stehen nun offiziell fest: Am Montag ist in einer Sitzung der Magistratsabteilungen 65 (Rechtliche Verkehrsangelegenheiten) und 46 (Verkehrsorganisation) fixiert worden, dass Meidling und Rudolfsheim-Fünfhaus mit Oktober flächendeckend zur Kurzpark- bzw. Parkpickerlzone werden

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In Ottakring kommt die Gebührenpflicht fast flächendeckend, nur ab der Savoyenstraße wird man dann noch gratis parken können. In Hernals und Penzing werden unterschiedliche Grenzen gezogen, diese gehen aber über die Vorortelinie (S 45) hinaus.

Nur Details waren strittig

Am behördlichen Verfahren nahmen unter anderem auch Vertreter der Bezirke und der Interessenvertretungen, Sachverständige und Polizei teil. "Es hat in einzelnen Fragen Diskussionsbedarf gegeben. Aber grundsätzlich war aufgrund der Abstimmungsgespräche, die vorher stattgefunden haben, weitestgehende Übereinstimmung da", berichtete der zuständige Koordinator Leopold Bubak nach der knapp vierstündigen Sitzung.

Parkpickerl flächendeckend im 12. und 15. Bezirk

In Meidling und Rudolfsheim-Fünfhaus wird man ab Herbst im ganzen Bezirk fürs Parken zahlen müssen. In Meidling sind jedoch jene Straßen im Verlauf der westlichen, südlichen und südöstlichen Bezirksgrenze davon ausgenommen.

In Ottakring kommt das Pickerl fast flächendeckend - vom Gürtel bis zum Straßenzug Savoyenstraße und Oberwiedenstraße. In der Savoyenstraße selbst wird man keinen Parkschein ausfüllen müssen.

Teilweise Kurzparkzonen im 14. und 17. Bezirk

In Hernals werden Autofahrer ab Oktober zwischen Gürtel und dem Straßenzug Güpferlingstraße, Alszeile und Lidlgasse fürs Parken zahlen müssen. Penzing wird ebenfalls nur teilweise Gebühren einheben.

Die Grenzen dort verlaufen einerseits vom 15. Bezirk in Richtung Westen bis zum Straßenzug Maroltingergasse, Ameisgasse und Leyserstraße bzw. dann weiter in Richtung Westen im Abschnitt zwischen Westbahntrasse und Wiental bis etwa zur U4-Endstation Hütteldorf.

Beim Bahnhof ist eine Insellösung geplant. Dort soll die Parkschein- bzw. Pickerlpflicht nicht - wie üblich - von 9.00 bis 22.00 Uhr gelten, sondern nur zwischen 12.00 bis 18.00 Uhr.

Überlappungszonen festgelegt

Festgelegt wurden heute auch die Überlappungszonen. Dabei handelt es sich um jene Areale, in denen zwei Parkpickerl-Bezirke aneinanderstoßen und Anrainer mit einer Berechtigung für den einen Bezirk auch im Grenzgebiet des anderen Bezirks parken dürfen.

Diese werde es in jedem Bezirk außer Meidling geben, so Bubak. Weiters sind in Hernals und Penzing Berechtigungszonen geplant. Damit sollen jenen Anrainern, die nicht unmittelbar in den Kurzparkzonen wohnen, aber bei der Parkplatzsuche davon betroffen sind, die Möglichkeit haben, ebenfalls das Pickerl zu beantragen.

"Das Parkpickerl schafft Abhilfe"

Als nächster Schritt folgen nun entsprechende Verordnungserlasse - gewissermaßen die rechtliche Basis für die Pickerleinführung. Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou (Grüne) betonte in einer Aussendung erneut die Notwendigkeit, die Parkraumbewirtschaftung auszudehnen: "Auch wenn die Maßnahme auf den ersten Blick schmerzen mag, die Stadt muss sich gegen die Blechlawine aus dem Umland schützen. Und das Parkpickerl schafft hier Abhilfe."

Mittlerweile sei in vielen Grätzeln der Außenbezirke der zur Verfügung stehende Parkraum voll ausgelastet und die Bewohner würden keinen Stellplatz mehr vorfinden. Rund ein Viertel der in diesen Bezirken parkenden Autos habe ein Nicht-Wiener-Kennzeichen.

Kritik des ÖAMTC

Die Grenzziehung im 16. Bezirk sorgte für Kritik vonseiten des ÖAMTC. "Die Zone ist höchstens bis zur Wattgasse-Schmelz-Johnstraße gerechtfertigt", ärgerte sich Martin Hoffer, Jurist des Verkehrsclubs, heute in einer Aussendung.

"Sollte die massive Ausweitung, sogar noch weit über die Vorortelinie hinaus, trotzdem passieren, dürfte die Sache vor dem Verfassungsgerichtshof landen", warnte er.

Bubak sieht die Stadt im Recht: "Aufgrund der vorliegenden Studien, die gemacht wurden, ist es rechtlich schon zulässig, weil sich durch die Kurzparkzone auch die Situation in den jetzt weniger problematischen Bereichen verändern würde. Dadurch ist die Ausweitung auch im Sinne der Bevölkerung erforderlich und auch vom Bezirk dann gewünscht."

Parkpickerl ab 1. August bestellbar

Anrainer können die neuen Pickerl ab 1. August bestellen, Unternehmen können die Stellplatzerlaubnis bereits ab 1. Juli beantragen. Die zulässige Parkdauer, also für Pkw-Besitzer ohne Pickerl, wird in den neuen Gebieten drei Stunden - und nicht wie in den "alten" Pickerlbezirken zwei Stunden - betragen.

Favoriten lehnt Einführung ab

Im Gegensatz zu den fünf neuen Parkpickerlbezirken hat die Bezirksvorstehung in Favoriten beschlossen, die Kurzparkzone nicht einzuführen. In Währing stimmte bei einer Bürgerbefragung die Mehrheit gegen die Einführung. Zusätzlich wird auch in Simmering, Hietzing, Döbling, Floridsdorf, Donaustadt und Liesing das Parken weiterhin gratis bleiben.

APA/red.

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