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In dieser Schule darf nicht mehr geknutscht werden

Nachdem zu heftig gefummelt wurde hat eine Schweizer Schule nun ein Knutsch-Verbot erlassen. Wer trotzdem turtelt bekommt eine Strafaufgabe.

Heute Redaktion
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In einer Schweizer Schule ist das Knutschen strikt verboten  wer trotzdem fummelt, muss nachsitzen. Symbolfoto
In einer Schweizer Schule ist das Knutschen strikt verboten wer trotzdem fummelt, muss nachsitzen. Symbolfoto
Bild: iStock

Schmusen ist bei der Walliser Schulgemeinde Stalden tabu. Sie hat jetzt per Hausordnung ein Kussverbot verhängt, wie die "Sonntagszeitung" schreibt. "Auf dem gesamten Schulareal wird nicht geknutscht", heißt es neuerdings im Reglement.

Die neue Ordnung sei auf dieses Schuljahr eingeführt worden. "Wir hatten mehrere Pärchen, die zwischen den Stundenwechseln und auf dem Pausenplatz ständig geknutscht haben", sagt Schuldirektorin Christine Wenger. Bei einigen sei es aber nicht nur dabei geblieben. "Man muss schon fast von Fummeln reden. Das hat die Lehrer und Mitschüler gestört", sagt Wenger.

Bei Verstoß droht Nachsitzen

Bei einem Verstoß gegen das Knutschverbot drohe eine Strafaufgabe. "Zum Beispiel eine Stunde nachsitzen oder das Abschreiben der Hausordnung", so Wenger.

Von der Regelung betroffen sind die Schüler der Orientierungsschule, wie die Oberstufe in Stalden heißt. Jährlich drücken 60 bis 70 Jugendliche im hormonell kritischen Alter zwischen 13 und 16 Jahren die Schulbank. Zum Schulzentrum gehört aber auch ein Kindergarten und eine Primarschule mit aktuell 87 Schülern. Auch für sie gilt die Hausordnung. Das Knutschverbot habe bisher zu keinerlei Diskussionen geführt, versichert die Direktorin der "Sonntagszeitung".

«Rechtlich wohl zulässig»

Trotzdem stellt sich die Frage: Darf eine Schule das Knutschen verbieten? Margrit Weber-Scherrer, die auf Schulrecht spezialisierte Anwältin sagt: «Für die Regelung eines Kussverbots braucht es eine gesetzliche Grundlage, ein öffentliches Interesse und die Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsprinzips.»

Die Juristin hat das kantonale Gesetz über das öffentliche Unterrichtswesen für die «Sonntagszeitung» konsultiert: «Laut diesem Gesetz gehört es im Wallis zu den Aufgaben der Schule, den Schüler auf seine Aufgaben als Mensch und Christ mittels sittlicher Erziehung vorzubereiten.» Rechtlich sei das Kussverbot daher wohl zulässig.

Fragezeichen bei Verhältnismäßigkeit

"Für das Schulareal als öffentlichen Raum dürfte ein Kussverbot nach lokaler Ansicht wohl auch im öffentlichen Interesse liegen", sagt die Juristin. Ein Fragezeichen setzte sie jedoch bei der Verhältnismäßigkeit.

Skeptisch äußerst sich auch der Zürcher Kinder- und Jugendpsychologe Allan Guggenbühl: "Ein Verbot ist nur sinnvoll, wenn sich das Knutschen an einer Schule epidemieartig ausbreitet." Meist würden das aber nur wenige machen. Guggenbühl: "In diesen Fällen ist ein Verbot übertrieben."

(jen)

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