Österreich

In drei nö. Gemeinden muss die Wahl wiederholt werden

In Alland, Schrattenberg sowie Perchtoldsdorf muss die Wahl wiederholt werden. Die Entscheidung über die Anfechtung in Ebreichsdorf wurde vertagt.

Heute Redaktion
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In drei Gemeinden muss neu gewählt werden.
In drei Gemeinden muss neu gewählt werden.
Bild: picturedesk.com (Symbol)

In der heutigen Sitzung der Landes-Hauptwahlbehörde wurden die 19 Gemeinderatswahl-Anfechtungen in 18 Gemeinden behandelt.

„Die Juristinnen und Juristen haben die Fälle genauesten geprüft und die Mitglieder der Landes-Hauptwahlbehörde haben nun entschieden: In 13 Gemeinden muss nichts mehr gemacht werden, da sich der vermeintliche Mangel nicht bestätigte, es keine Auswirkungen bei der Mandatsverteilung gab bzw. der Anfechter nicht berechtigt war. In Zeiselmauer-Wolfpassing gab eine erneute Kontrolle der Stimmen eine Mandatsverschiebung von der Liste E.Roch zu den Grünen."

Aber: "In Alland, Schrattenberg sowie Perchtoldsdorf muss die Wahl wiederholt werden. Die Entscheidung über die Anfechtung in Ebreichsdorf wurde vertagt", erklärt Landtagspräsident und Vorsitzender der Landes-Hauptwahlbehörde Karl Wilfing im Anschluss an die Sitzung.

In Ebreichsdorf (Baden), wo auf der Rathaustoilette mehrere ausgefüllte amtliche Stimmzettel gefunden worden sein sollen, wird durch die Landeshauptwahlbehörde jetzt einmal neu ausgezählt werden. Und zwar am morgigen Dienstag.