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In fünf Jahren könnte Roland H. wieder bei seiner Fa...

Heute Redaktion
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Bild: keine Quellenangabe

Er erschlug und erstach seine Nachbarn mit einer Eisenstange, weil er die jahrelangen Attacken gegen seine Familie nicht mehr aushielt. Am Dienstag wurde Roland H. (42) deshalb (nicht rechtskräftig) zu sieben Jahren Haft verurteilt. Er könnte allerdings schon in fünf Jahren wieder bei seiner Familie leben

Er erschlug und erstach seine Nachbarn mit einer Eisenstange, weil er die jahrelangen Attacken gegen seine Familie nicht mehr aushielt. In der Nacht auf Mittwoch wurde Roland H. (42) (nicht rechtskräftig) zu sieben Jahren Haft verurteilt. Er könnte allerdings schon in fünf Jahren wieder bei seiner Familie leben…
Ehefrau Sabine H. und die zwei Kinder (7, 9) stehen weiter voll hinter Roland H. Seit im Februar U-Haft über den Familienvater verhängt wurde, besuchten ihn Frau und Kinder zweimal pro Woche für 15 Minuten. Mehr erlaubt das Gesetz nicht. Auch künftig werden die Familienbesuche eher kurz ausfallen.

Roland H. wurde nach der Eisenstangen-Attacke gegen das Nachbarsehepaar in Leonding (Bez. Linz-Land) nicht rechtskräftig zu sieben Jahren Haft verurteilt. Laut seinem Anwalt Andreas Mauhart ist während der Gefängnisstrafe vorgesehen, dass die Familie einmal pro Woche für 30 Minuten zu Besuch kommen kann. "Das ist natürlich etwas anderes, als zu Hause mit der Familie zu leben, aber die Familie unterstützt Roland und steht hinter ihm. Das gibt ihm Kraft", so der Strafverteidiger nur wenige Stunden nach der Urteilsverkündung zu "Heute".

"Entlassung nach fünf Jahren realistisch"

Mauhart möchte auch beantragen, dass H. in der Justizanstalt Garsten (Bez. Steyr-Land) untergebracht wird, um näher bei der Familie zu sein. Der 42-Jährige sei nach dem Urteil "überglücklich", weil er nach seiner Entlassung in sieben Jahren seine Kinder noch aufwachsen sehen könne. 

"Wenn alles gut läuft, wäre es sogar möglich, dass Roland schon in fünf Jahren wieder bei seiner Familie ist", so Mauhart zu "Heute". Denn: Das Gesetz besagt, dass ein Sträfling bei guter Führung bereits nach der Hälfte der Zeit entlassen werden kann. Laut dem Star-Anwalt sei das aber unrealistisch: "In der Regel werden Sträflinge frühestens entlassen, nachdem sie zwei Drittel ihrer Strafe abgesessen haben", so Mauhart. Wird die vorläufige Strafe von sieben Jahren rechtskräftig, wäre es also möglich, dass die Kinder von Roland H. ihren Papa in fünf Jahren wieder haben…