Österreich

In Haft Vergewaltigter von Raub freigesprochen

Heute Redaktion
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Abgründe taten sich beim Raub-Prozes gegen jenen Burschen auf, der im Mai 2013 als 14-Jähriger in der Jugendabteilung der Justizanstalt (JA) Josefstadt von einem älteren Mithäftling vergewaltigt worden war. Der mittlerweile 15-Jährige wurde am Wiener Landesgericht wegen Unreife freigesprochen, ist jedoch wegen anderer Delikte acht Wochen bedingt verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Abgründe taten sich , der im Mai 2013 als 14-Jähriger in der Jugendabteilung der Justizanstalt (JA) Josefstadt von einem älteren Mithäftling vergewaltigt worden war. Der mittlerweile 15-Jährige wurde am Wiener Landesgericht wegen Unreife freigesprochen, ist jedoch wegen anderer Delikte acht Wochen bedingt verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Fall hatte . Der Bursche war nach einem versuchten Raub im April 2013 festgenommen worden. Der damals 14-Jährige soll mit zwei älteren Jugendlichen und einem noch strafunmündigen Burschen auf offener Straße versucht haben, einem älteren Mann das Mobiltelefon abzunehmen. Die drei strafmündigen Burschen - die Altersgrenze ist ab Vollendung des 14. Lebensjahres gegeben - wanderten daraufhin in U-Haft. Nur ein paar Tage später wurde der 14-Jährige dort missbraucht.

Richterin Daniela Zwangsleitner hatte auf Antrag der Verteidigung die Öffentlichkeit ausgeschlossen und erst wieder zur Urteilsverkündung zugelassen. Wegen des Raubversuchs wurde der Jugendliche freigesprichen. Die Richterin begründete den Freispruch mit der mangelnden Reife des Angeklagten zum Tatzeitpunkt. Laut Gutachten sei er damals auf dem Entwicklungsniveau eines Achtjährigen gewesen.

Schuldspruch wegen mehrerer Delikte

Einen Schuldspruch gab es aber für Taten, die der Bursche nach dem vorgweworfenen Raubversuch begangen hatte - Brandstiftung bei einem Auto, Diebstahl von Computerspielen in einem Geschäft, Körperverletzung bei zwei Streitereien mit WG-Kollegen und Sachbeschädigung einer Schulglocke. Der Junge nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung an, weshalb das Urteil vorerst nicht rechtskräftig ist.

Im Prozess machten sich die beteiligten auch Sorgen um die Zukunft des Burschen. Auf die Frage, was er in Zukunft vorhätte, antwortete der Schulabbrecher, der auch keiner Arbeit nachgeht, dass er keine Ahnung habe. Er nimmt regelmäßig Medikamente ein und sei in intensiver Behandlung bei einem Psychiater.