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In Zukunft soll dieser Apfel ganz allein Apple gehören

Die Abbildung eines gewöhnlichen Apfels soll in der Schweiz bald geschützt sein, wenn es nach Apple geht. Ein Vorstoß mit weitreichenden Folgen.
16.04.2023, 17:48
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Das Bild sieht zuerst viel zu gewöhnlich aus, um so einen großen Gerichtsfall auszulösen: Apple möchte die Darstellung eines grünen Apfels, genauer gesagt eines Granny Smiths, markenrechtlich schützen lassen. Doch gerade weil es wie die Abbildung eines herkömmlichen Apfels aussieht, haben die Anstrengungen des US-Konzerns unter anderem die Schweizer Markenschutzbehörde auf den Plan gerufen.

Denn für die Behörde ist das Bild nicht die "künstlerische Darstellung eines Apfels", unter der das Bild in den USA eingetragen ist, sondern vielmehr eine "naturgetreue Abbildung". Und die Abbildung möchte Apple am liebsten nicht nur in der grünen, sondern in sämtlichen Farben schützen lassen.

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Verband der Obstproduzenten nicht erfreut

Auch der Verband der Schweizer Obstproduzenten ist entsetzt. "Der Begriff Apfel oder das Bild eines Apfels sind doch Allgemeingut. Sie sollten keinem Unternehmen gehören", sagt Direktor Jimmy Mariéthoz gegenüber dem "Tages-Anzeiger" (Bezahlartikel). Simone May von der Geschäftsstelle Thurgauer Apfelkönigin, sagt gegenüber "20 Minuten": "Apple als Technologiekonzern maßt sich an, ein Naturprodukt für seine Marketingzwecke schützen lassen zu wollen und beschäftigt damit Schweizer Gerichte."

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) hat Apple den Markenschutz für das Granny-Smith-Bild letzten Herbst teilweise untersagt, wogegen der Konzern Beschwerde eingelegt hat. Konkret möchte Apple das Bild in Ton- und Filmaufnahmen sowie Datenträgern für Ton und Film – also beispielsweise DVDs – schützen lassen. Das IGE will den Markenschutz für einen Teil der Waren dieser Kategorie verhindern. Darum kommt es jetzt nächsten Donnerstag zum Prozess vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Beim Apfelbild handelt es sich übrigens um eine Darstellung, die ursprünglich auf den Schallplatten des Beatles-Tonstudios zu finden war. Apple Records und Apple befanden sich um die Rechte daran in einem jahrelangen Streit. 2007 kam die Einigung, bei der der Techkonzern eine unbekannte Summe zahlte. Nun darf in den USA nur noch Apple Marken mit Bezug zum Wort "Apple" besitzen.

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