Österreich

Infarkt bei Hausarzt: Mann tot, Arzt muss vor Gericht

Heute Redaktion
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Paukenschlag rund um den tragischen Fall von Erich S.: Sein Hausarzt, der nach einem Infarkt nicht reanimiert haben soll, muss jetzt wieder vors Strafgericht.

Der Fall beschäftigte schon einige Gerichte, endet jetzt wieder mit einem Prozess vor dem Landesgericht Leoben - ein Arzt muss sich wegen des Verdachtes der fahrlässigen Tötung verantworten.

Rückblick: Erich S. hatte sich an einem Abend im August 2015 nicht wohl gefühlt, ging am nächsten Tag dennoch zur Arbeit, die Beschwerden wurden ärger. Sein Sohn holte ihn ab, brachte seinen Vater zum Hausarzt. Während der Sohn im Wartezimmer verblieb, wurde Erich S. im Behandlungsraum untersucht und erlitt im Zuge der Untersuchung einen Herzinfarkt sowie Kreislaufstillstand.

Mann starb im Spital

Der Sohn von Erich S. konnte vom Wartezimmer aus akustisch hören, wie sein Vater nach Luft schnappte. Der Arzt verließ das Behandlungszimmer, forderte die Assistentin auf, einen Rettungswagen zu rufen - der Mediziner reanimierte den 57-Jährigen jedoch nicht. Dem Sohn wurde nur mitgeteilt, dass Erich S. ins Krankenhaus Bruck an der Mur gebracht werde. Dort bekam Erich S. drei Stents, starb aber nach fünf Tagen auf der Intensivstation ("Heute" berichtete).

Es folgten Prozess, Berufung, Zivilklage, Berufung ("Heute" berichtete), der Arzt wurde freigesprochen.

Zurück zum Start

Doch am Mittwochnachmittag entschied das Oberlandesgericht Graz: Der Freispruch des Erstgerichtes wird aufgehoben und dem Erstgericht (also Leoben) die Wiederholung der Verhandlung und Entscheidung aufgetragen. Kurz gesagt: Zurück zum Start, alles von vorne.

Karin Prutsch, Anwältin der Witwe, zeigte sich ob der neuen Sachlage vorsichtig optimistisch. Für den Hausarzt gilt die Unschuldsvermutung. (Lie)