"Lösche deine Familie aus"

Influencer erpresste Österreicherin mit KI-Nacktbildern

Eine Schlägerei mit einer Schreckschusspistole wurde einem Wiener Influencer zum Verhängnis. Es standen zahlreiche Vorwürfe im Raum.
Jana Stanek
23.02.2025, 22:39

Am Wiener Landesgericht musste sich am 19. Februar ein indischstämmiger Influencer vor Gericht verantworten. Der Grund: eine Schlägerei mit einer Schreckschusspistole – doch es standen noch weit schwerwiegendere Vorwürfe im Raum. So soll er einer Frau gedroht haben, KI-generierte Nacktbilder von ihr zu verbreiten, falls sie sich weigere, nackt mit ihm per Videoanruf zu telefonieren. Am Ende fiel ein Urteil.

Erpressung mit Fake-Bildern

Laut der Anklage soll der 29-jährige Influencer eine Österreicherin genötigt haben, nackt im Videocall mit ihm zu telefonieren. Würde sie das nicht machen, würde er KI-generierte Nacktbilder von ihr verbreiten.

Verhindern könne sie das, indem sie ihm 150.000 Rupien (1.654,94 Euro) zahle. Außerdem solle der 29-Jährige gedroht haben, den Bruder der Frau zu ermorden und "ihre Familie auszulöschen".

Influencer weist Vorwürfe zurück – beschuldigt Frau

Die Vorwürfe der Erpressung und Nötigung wies der gebürtige Inder zurück. Er betonte, die Frau nicht persönlich zu kennen und erst auf sie aufmerksam geworden zu sein, als sie versucht habe, ihn mit KI-generierten Nacktbildern zu erpressen. Zudem soll sie seine Social-Media-Konten gehackt haben.

Die Frau wurde über Zoom befragt, da sie sich derzeit in London aufhält. Sie stritt die Anschuldigungen des Angeklagten ab – der Kontakt sei bloß über die sozialen Medien entstanden. Dort hätte er schon öfter Personen mit Bildern erpresst, was sie auch den Behörden in Indien und England gemeldet hatte. Diese fühlten sich nicht zuständig, wie die Frau aussagte. Auch gab sie zu, Postings gegen den Angeklagten verfasst zu haben und versucht zu haben, seinen Account zu hacken.

Zu viele "Unklarheiten"

Die Richterin konfrontierte den Angeklagten mit Chatnachrichten, die er der Frau geschrieben haben soll. Er forderte sie darin zu den beschriebenen Handlungen auf. Der Angeklagte bestritt das Schreiben der Nachrichten, sie seien manipuliert worden. Von den Vorwürfen der Nötigung und Erpressung mit KI-Nacktbildern wurde der Influencer freigesprochen. Die "vielen Unklarheiten" in dem Fall hätten dazu geführt. Es hätte keine ausreichenden Hinweise für eine Verurteilung gegeben. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Angriff mit Schreckschusspistole

Der indische Staatsbürger, der in Österreich um Asyl angesucht hat, sah sich jedoch mit einem weiteren Vorwurf konfrontiert, für den er auch verurteilt wurde: Körperverletzung. Im August 2024 hatte der Angeklagte sein Gegenüber am Wiener Hauptbahnhof mit einer Schreckschusspistole bedroht.

Laut dem 29-Jährigen habe ihn eine Männergruppe verfolgt und ihm mit dem Umbringen gedroht. Als einer der Verfolger ihn schließlich eingeholt hatte, habe dieser ihm die Finger verdreht und gebrochen. Um sich zu verteidigen, habe der Angeklagte dann die Schreckschusspistole gezückt, um auf seinen Angreifer in Notwehr einzuschlagen.

Überwachungskameras widersprechen Aussagen

Auf Überwachungsaufnahmen des Hauptbahnhofes sei von Notwehr allerdings nichts zu erkennen gewesen. Zwar wurde der Angeklagte von seinem Gegenüber am Hemd gepackt, der erste Schlag kam aber von dem 29-Jährigen. Die Schlägerei führte bis zu einer Rolltreppe, an deren Ende gewann der Kontrahent des Angeklagten die Überhand. Mitarbeiter der Wiener Linien entschärften die Situation.

Der Kontrahent, der in die Auseinandersetzung mit dem Angeklagten verwickelt war, schilderte die Situation in seiner Aussage anders. Er gab an, vom Angeklagten Geld zurückgefordert zu haben, woraufhin dieser handgreiflich wurde. Dabei habe der Angeklagte ihn mit einer Schreckschusspistole am Kopf verletzt und zudem Verletzungen am Knie zugefügt.

Schuldspruch wegen Körperverletzung

Die Richterin befand den Angeklagten der Körperverletzung für schuldig. Eine Notwehrlage sei nicht erkennbar gewesen, zumal sich beide Beteiligten in der Auseinandersetzung "nichts geschenkt" hätten. Das mögliche Strafmaß liegt in diesem Fall zwischen zwei Monaten und einem Jahr.

Hinsichtlich der Vorwürfe der Nötigung und Erpressung sah die Richterin keine ausreichende Sicherheit für eine Verurteilung, sodass die Strafe nicht verschärft wurde. Zudem wirkte sich die bislang unbescholtene Vergangenheit des Angeklagten strafmildernd aus. "Nehmen Sie die Chance wahr", gab die Richterin ihm am Ende der Verhandlung mit auf den Weg. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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