Niederösterreich

Ingenieur mit Maske bekam 240 Euro Coronastrafe

Ein Wiener Ingenieur hatte am 6. März an einer Corona-Demo teilgenommen und kassierte 240 Euro Strafe, weil er eingekesselt worden war.

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Anwalt Florian Höllwarth (li) mit seinem Mandanten
Anwalt Florian Höllwarth (li) mit seinem Mandanten
privat

Am Abend des 6. März 2021 hatte Christian H. an einer Corona-Veranstaltung in Wien-2 teilgenommen. Der Wiener trug eine Schutzmaske, die Demonstranten wurden jedoch eingekesselt, ein Mindestabstand war somit laut Christian H. gar nicht mehr möglich.

Anzeige trotz Maske

Organe der Landespolizeidirektion Wien stellten trotzdem fest, dass sich der Wiener angeblich nicht an die Coronaschutzmaßnahmen gehalten habe - der Ingenieur wurde angezeigt.

    Anwalt Florian Höllwarth (li) mit seinem Mandanten Christian H.
    Anwalt Florian Höllwarth (li) mit seinem Mandanten Christian H.
    privat

    Im Frühsommer 2021 flatterte schließlich ein Schreiben des Magistrats ins Haus von Christian H.: 240 Euro Strafe. Diese wurde in zwei Teile unterteilt - für zwei Mal denselben Paragrafen (§ 40 Abs. 2 Epidemiegesetz) sollte der Wiener 240 Euro blechen (einmal für Abstand, einmal für Maske, Anm.). 

    Nur der Wiener übergab die Causa seinem Rechtsanwalt. Der renommierte Anwalt Florian Höllwarth legte Beschwerde beim Verwaltungsgericht Wien ein. Am Mittwoch in der Zeit von 12.30 bis 13.09 Uhr entschied das Gericht: Der Beschwerde wurde stattgegeben: Der Abstand habe nicht eingehalten werden können. Nur in Causa Maske wurde doch dem Polizisten geglaubt. Somit wurde die Strafe auf 120 Euro halbiert.

    Ganz ähnliches Schicksal hatte auch Herbert Kickl (FP) ereilt - auch er war angezeigt worden, der Beschwerde wurde schließlich stattgegeben - mehr dazu hier.

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