Österreich

Inkassobüro forderte Geld für beglichene Rechnung

Heute Redaktion
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Das Inkassobüro verlangte das achtfache einer Rechnung, die bereits vor 21 Jahren beglichen wurde (Symbolbild).
Das Inkassobüro verlangte das achtfache einer Rechnung, die bereits vor 21 Jahren beglichen wurde (Symbolbild).
Bild: iStock

Eine 75-Jährige aus dem Bezirk Amstetten erhielt eine Zahlungsaufforderung für eine Rechnung, die sie bereits 1997 bezahlt hatte! Die AK Niederösterreich half.

Das achtfache des ursprünglichen Betrages sollte Christine Z. (75) bezahlen, zumindest laut dem Brief eines Inkassobüros. Eine Rechnung über 43,84 Euro sei seit 1996 offen. Inklusive Spesen und Zinsen müsse sie nun mehr als 340 Euro bezahlen, Erlagschein beigelegt mit Angebot auf Ratenzahlung. Grotesk: nicht nur der verlangte Betrag, sondern auch die Tatsache, dass die vorgelegte Rechnung bereits vor 21 Jahren beglichen wurde!

Verzweifelt bat die Frau ihre Kinder um Rat, welche ihr die Konsumentenschutzexperten der AK Niederösterreich ans Herz legten. Diese konnten die Zahlungsforderung prompt abwehren. Der vermeintlich offene Betrag war im Jänner 1997 bereits gerichtlich eingefordert und bezahlt worden, die Gerichtsakten dienten als Beweis.

"Es ist keine Seltenheit, dass Inkassobüros immer wieder versuchen den Menschen, mit aus der Luft gegriffenen Forderungen, Geld zu entlocken. Lässt man sich im ersten Schrecken auf das Angebot der Ratenzahlung ein, akzeptiert man damit die offene Forderung, die vielleicht gar nicht gerechtfertigt ist", so AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB Vorsitzender Markus Wieser. Generell sei von einer sofortigen Zahlung abzuraten. "Wenn Sie nicht sicher sind, ob die Forderung gerechtfertigt ist, wenden Sie sich an die Experten der AK Niederösterreich", so Wieser.

(Ros)