Wien

Insider warnt vor Escort-Callgirls als Superspreader

In Bordellen, Bars und Co hat der Staat das Rotlicht abgedreht. Hausbesuche bei Freiern indes sind Prostituierten trotz Pandemie weiter erlaubt.

Heute Redaktion
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Im Internet werden - völlig legal - Hausbesuche von Escort-Damen angeboten.
Im Internet werden - völlig legal - Hausbesuche von Escort-Damen angeboten.
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Die Zahl der Verordnungen zu Corona ist bereits dreistellig – aber nicht jede Vorschrift des Staates ist handwerklich solide. Jüngstes Beispiel ist die kuriose Regelung des Sexgewerbes.

Denn bekanntlich sind derzeit (bis 23. Dezember, vermutlich aber noch länger) alle einschlägigen Etablissements geschlossen. Eine aktuelle Entscheidung des Gesundheitsministeriums aber öffnet der Branche ein Schlupfloch: Escort-Service, im Klartext also Besuche von Callgirls bei Freiern in deren Wohnung, ist weiterhin erlaubt. Die Folge zeigt sich auf prallen Internet-Seiten: Da bieten plötzlich Hunderte Sexarbeiterinnen prickelnde Hausbesuche an.

Corona-Hinweis auf einer der Escortservice-Seiten
Corona-Hinweis auf einer der Escortservice-Seiten
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Kein Umsatzersatz für Prostituierte

Die Pandemie-Krise hat das Gewerbe hart getroffen. Umsatzausfälle im Lockdown werden Prostituierten nicht ersetzt. Entsprechend groß ist nun der Kapitalbedarf – und entsprechend gering ist die Bereitschaft, die Stimmung im Privatbetrieb von Vorgaben trüben zu lassen. Etwa von Empfehlungen wie Masken tragen, Handschuhe verwenden, kein Sexspielzeug, Körperkontakt auf das notwendige Maß beschränken, etc.

Täglich 4.000 Kundenkontakte alleine in Wien

Die Schattenseite des Treibens skizziert ein Insider so: „Allein in Wien gibt es jetzt jeden Tag rund 4.000 Kundenkontakte mit Callgirls. Wenn da auch nur ein paar Corona-Infektionen dabei sind, kann man sich vorstellen, welche Cluster durch Escort entstehen.“

Straßenstrich erlaubt, Freier machen sich aber strafbar

Schwarzer Humor, dass die Verordnung auch den Straßenstrich erlaubt. Allerdings erst ab 20 Uhr – und genau da beginnt derzeit die Ausgangssperre. Die Damen stehen also völlig legal in der Kälte und dürfen auch ihre Dienste anbieten. Wenn man sich als Freier aber eine der Prostituierten "anlacht", macht man sich strafbar, weil man ja gegen die Ausgangsbeschränkungen verstößt. Denn Sex gehört nicht zu den vielzitierten Ausnahmen wie Essen holen oder Luft schnappen…