Österreich

Invalider Koch musste vor Sozialgericht um Pension k...

Heute Redaktion
Teilen
Picture
Bild: Fotolia

Ein Koch, dem dauernd schlecht wird - das kann nicht funktionieren. Obwohl ihm ein Facharzt Arbeitsunfähigkeit attestierte, musste ein 59-jähriger Niederösterreicher jedes Jahr beim Sozialgericht um seine Pension fürchten. Erst mit Hilfe der Arbeiterkammer kam er zu seinem Recht.

„Ich leide unter stundenlanger Übelkeit und das jeden Tag“, so der gelernte Koch. Er konnte nicht mehr arbeiten, ein fachärztliches Attest bescheinigte ihm das. Mit seiner Krankheit hätte der Mann aus dem südlichen Niederösterreich in seinem Alter aber wohl ohnehin kaum noch Chancen auf einen Job gehabt. Dennoch wollte ihm seine Pensionsversicherung keine unbefristete Pension erteilen. Jahr für Jahr musste der Feinspitz beim Sozialgericht um eine Verlängerung seiner befristeten Pension kämpfen. 

Über den kostenlosen Rechtsschutz ließ sich der dreifache Familienvater schließlich von der Arbeiterkammer vertreten. „Krank gewordene und deshalb arbeitsunfähige ArbeitnehmerInnen müssen sicher sein können, dass sie auch fortlaufend entsprechend unterstützt werden. Eine Absicherung des Sozialstaates ist daher besonders wichtig“, sagt AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser.

Mit der rechtlichen Unterstützung der Arbeiterkammer fand die Geschichte für den Mann dann doch noch ein versöhnliches Ende. Über einen Vergleich mit der Pensionsversicherung erreichten Arbeitsrechtsexperten, dass der Koch nicht alle Jahre wieder vor dem Sozialgericht erscheinen muss. Er bekam die unbefristete Invaliditätspension zugesprochen, die ihm aufgrund seines ärztlichen Attests zustand.