Österreich

Inzest-Verdacht im Innviertel unbegründet

Heute Redaktion
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Die Staatsanwaltschaft Ried hat ihre Ermittlungen im Fall eines 80-jährigen Innviertlers eingestellt, dessen zwei Töchter Inzest-Vorwürfe erhoben und diese später zurückgezogen hatten.

Auch gegen die beiden Frauen, die den Pensionisten im vergangenen Jahr nach einem Sturz zwei Tage am Boden liegen gelassen hatten, wird nicht mehr ermittelt. Das Verfahren gegen ihre Sachwalterin nach einer Anzeige des Vaters wegen Verleumdung wurde ebenfalls eingestellt, erklärte Behördensprecherin Ernestine Heger am Dienstag.



+++ Inzest-Verdacht: 80-Jähriger wieder frei +++


Die geistig beeinträchtigen Töchter hatten den betagten Mann Ende August des Vorjahres massiv belastet: Er habe sie jahrzehntelang regelmäßig sexuell missbraucht, körperlich misshandelt und ihnen jegliche soziale Kontakte untersagt haben, sagten sie damals. Zudem habe sie ihr Vater wiederholt mit dem Umbringen und mit Waffen bedroht. Über den 80-Jährigen wurde daraufhin die Untersuchungshaft verhängt und zwei Wochen später wieder aufgehoben. Gegenüber der psychiatrischen Sachverständigen Adelheid Kastner Staatsanwaltschaft stellten die Frauen die sexuellen Übergriffe in Abrede.

Der Mann, der seine Töchter schließlich enterbte, hatte stets seine Unschuld beteuert. Gegen ihn wurde aber weiter wegen Körperverletzung ermittelt. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren nun zur Gänze eingestellt. Insbesondere unter Anwendung des Zweifelsgrundsatzes habe man nicht mit einer Verurteilung gerechnet, hieß es. Die Angaben der mutmaßlichen Opfer seien zu unpräzise gewesen. Körperliche Übergriffe dürften in früheren Jahren in Form von Schlägen und Stößen zwar stattgefunden haben, seien aber verjährt, so die Behörde. Zu einer gefährlichen Drohung war es offenbar nicht gekommen.

Bei den Frauen liegen laut einem Gutachten erhebliche geistige Beeinträchtigungen vor, die sich u.a. in einer sehr eingeschränkten Verfügbarkeit von Wörtern zur Beschreibung eines Sachverhaltes äußern. Die Schwestern seien zudem wegen ihrer geistigen und körperlichen Konstitution mit der Situation derart überfordert gewesen, dass ihnen aus strafrechtlicher Sicht kein Schuldvorwurf gemacht werden könne. Sie befinden sich bis auf weiteres in einer Einrichtung, ihr psychischer und physischer Zustand habe sich positiv stabilisiert, hieß es.