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Iraker vergewaltigte Bub im Bad: Urteil wurde aufgeh...

Heute Redaktion
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Der Vergewaltigungsprozess gegen einen Flüchtling aus dem Irak, der sich an einem zehn Jahre alten Buben im Theresienbad in Wien-Meidling vergangen haben soll, muss wiederholt werden. Das hat der Oberste Gerichtshof entschieden und damit das erstinzanzliche Urteil von sechs Jahren Haft teilweise aufgehoben. Das Verfahren muss wegen Feststellungsmängeln neu durchgeführt werden.

Der Vergewaltigungsprozess gegen den Flüchtling Amir A. aus dem Irak, der sich an einem zehn Jahre alten Buben im vergangen haben soll, muss wiederholt werden. Das hat der Oberste Gerichtshof entschieden und damit das erstinzanzliche Urteil von sechs Jahren Haft teilweise aufgehoben. Das Verfahren muss wegen Feststellungsmängeln neu durchgeführt werden.

Denn während das Ersturteil hinsichtlich des schweren sexuellen Missbrauchs vom 2. Dezember 2015 eines Unmündigen "wasserdicht" ausfiel, stellte das Höchstgericht bei der schriftlichen Ausfertigung des Urteil formaljuristische Fehler fest. Daher muss die inkriminerte Vergewaltigung im Landesgericht für Strafsachen neu aufgerollt werden.

Somit wurde auch der Schuldspruch aufgehoben. Der 20 Jahre alte mutmaßliche Täter bleibt in U-Haft, bis der Prozess beginnt, vermutlich erst im Jahr 2017.

Die Mutter des missbrauchten Buben war bei der damaligen Urteilsverkündung dabei: "Ich möchte sein Gesicht beim Urteil sehen." Seit mehr als vier Monaten kann der Volksschüler  nur noch mit Tabletten einschlafen. Aber auch das Beruhigungsmittel Tritticon schützt den Buben nicht vor Panik-Attacken: "Oft schreckt er hoch", so Mama Dunja R. (43), "schreit und weint."
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