Österreich

Irakische Familie ruft nun Gericht vor Abschiebung an

Heute Redaktion
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Im steirischen Kumberg wehrt man sich weiter gegen die Abschiebung einer Flüchtlingsfamilie aus dem Irak. Nachdem sie bereits Mitte September hätte abgeschoben werden sollen, liefen zuerst die Kinder davon, bei einem weiteren Versuch gingen die Kumberger aus Protest auf die Straße. Nun will die Familie vor den Europäischen Gerichtshof ziehen, um in Österreich bleiben zu dürfen.

Im wehrt man sich weiter gegen die Abschiebung einer Flüchtlingsfamilie aus dem Irak. Nachdem sie bereits Mitte September hätte abgeschoben werden sollen, liefen zuerst die Kinder davon, bei einem weiteren Versuch gingen die Kumberger aus Protest auf die Straße. Nun will die Familie vor den Europäischen Gerichtshof ziehen, um in Österreich bleiben zu dürfen.

Am Sonntag wurde ein "Lichtermeer der Menschlichkeit veranstaltet, zu dem spontan 300 Kumberger kamen, um ein deutliches Zeichen für einen menschenwürdigen Umgang mit Geflüchteten zu zeigen. Die Familie, die vor dem Krieg im Irak geflohen ist, hat alle Rechtsmittel in Österreich ausgeschöpft. Die Einwohner von Kumberg wollen ihre Familie aber nicht aufgeben und unterstützen sie nun beim Weg zum Europäischen Gerichtshof, um die Rückschiebung aufzuhalten.

Dabei werden zwei Begründungen ins Rennen gebracht: Die Familie, insbesondere die Mutter und die Kinder sind seit der Flucht traumatisiert. Im Irak wollte der IS den Vater zwangsrekrutieren. Dieser wollte den Terrorstaat nicht unterstützen - deswegen mussten sie flüchten. Auf ihrer Flucht musste die Familie mehrere Stunden im Ungewissen auf offenem Meer ausharren, seitdem ist die Ungewissheit ihr ständiger Begleiter. Aufgrund der psychischen Belastung suchte die zweifache Mutter bereits das LKH Graz auf.

Auch dafür, dass die Familie nicht nach Kroatien abgeschoben werden soll, gibt es eine Begründung. Kroatien hat laut den Unterstützern nur 700 Betreuungsplätze für Geflüchtete. Aufgrund des Dublin Abkommens hat Österreich aber schon rund 1.500 Geflüchtete nach Kroatien zurückgeschoben. "Geregelte menschenwürdige Verfahren und eine ausreichende Unterbringung kann nicht mehr garantiert werden", heißt es. Das ist nach der Europäischen Menschenrechtskonvention ein klarer Fall von Menschenrechtsverletzung. Es gab hierzu schon einen erfolgreichen Fall in Innsbruck.