Muslimen sollen in Österreich drei gesetzliche Feiertage zustehen. Das geht aus dem Entwurf für ein neues Islamgesetz hervor. Dass Anhänger des Islam mit den neuen Regelungen automatisch an diesen Tagen frei haben, heißt das aber nicht. Das Islamgesetz bildet nur eine gesetzliche Grundlage, falls der Anspruch darauf tatsächlich erfolgt.
Geregelt sind die gesetzlichen Feiertage im Feiertagsruhegesetz von 1957. Demnach gibt es insgesamt 13 Feiertage - weltlich wie kirchlich. Angehörige der evangelischen Kirchen AB und HB, sowie der Methodisten und Altkatholiken haben zusätzlich am Karfreitag frei. Schon mehrmals hatte die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich den Wunsch nach eigenen Feiertagen geäußert, die auch eine Integrationsmaßnahme darstellten. Dabei könnte es sich auch um unbezahlten Urlaub handeln.
Auch ÖVP-Außenminister Sebastian Kurz hat sich immer wieder für stark gemacht.
Ramadan, Pilger und Aschura
" wird der Schutz des Staates gewährleistet. Ihre Termine richten sich nach dem islamischen Kalender", heißt es im Islamgesetz-Entwurf der Glaubensgemeinschaft in Abstimmung mit dem Kultusamt. "Die Tage beginnen mit Sonnenuntergang und dauern bis Sonnenuntergang des folgenden Tages." Konkret angeführt werden das Ramadanfest (Idu l-Fitr), das Pilger-Opferfest (Idu l-Adha) und Aschura. Die Aleviten kommen auf fünf Feiertage.
Friedhöfe und Seelsorger
Aber auch in etlichen anderen Bereichen will die IGGiÖ mit dem Islamgesetz Rechtssicherheit schaffen. Etwa zu den islamischen Friedhöfen, wo nur mit Zustimmung der zuständigen Kultusgemeinde Bestattungen stattfinden dürften. Ein Anspruch besteht laut Entwurf auch auf Seelsorger bei Bundesheer, Strafvollzugsanstalten und öffentlichen Krankenanstalten. Nicht nur in diesem Punkt orientiert sich die Glaubensgemeinschaft eng am Israelitengesetz.
Respekt vor Speisevorschriften
Geregelt werden im Entwurf zum neuen Islamgesetz auch die Speisevorschriften. "Die Religionsgesellschaften haben das Recht, in Österreich die Herstellung von Fleischprodukten und anderen Nahrungsmitteln gemäß ihren innerreligionsgesellschaftlichen Vorschriften zu organisieren", heißt es dort. Auf Muslime Rücksicht zu nehmen sei etwa bei der Heeresverpflegung, Haft- und Krankenanstalten sowie öffentlichen Schulen.
Erwartungsgemäß stärkt der Entwurf für das Islamgesetz auch die Rechtspersönlichkeit der IGGiÖ selbst als Vertreter der Muslime, aber ebenso der mittlerweile anerkannten Aleviten. Beschlossen werden könnte der Text noch heuer.