Politik

Ist der Karfreitag nun ein Feiertag oder nicht?

Heute Redaktion
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ÖVP und FPÖ haben 2019 die Abschaffung des Karfreitags-Feiertags für Protestanten beschlossen. Nachdem mehrere evangelische Kirchen einen Antrag beim Verfassungsgerichtshof eingebracht hatten, wurde dieser als unzulässig zurückgewiesen. Der Karfreitag ist also kein Feiertag.

Vergangenes Jahr sorgte das "Karfreitagsurteil" für viel Gesprächsstoff. Bis 2018 galt der Freitag vor Ostern in Österreich für Angehörige der Evangelischen Kirchen, der Altkatholischen und der evangelisch-methodistischen Kirche als ein gesetzlicher Feiertag.

Arbeitnehmer klagte

Weil ein konfessionsloser Arbeitnehmer am Karfreitag arbeiten musste und im Gegensatz zu den durch die Karfreitagsregelung begünstigten Kollegen aber keinen Feiertagszuschlag erhielt, reichte er mit Unterstützung der Arbeiterkammer eine Klage ein. Der Fall landete schließlich beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dieser entschied, dass der Karfreitag ein "persönlicher Feiertag" ist und einseitig vom Arbeitnehmer wahrgenommen werden kann.

Die Abschaffung des Karfreitags-Feiertags für Protestanten wurde Anfang 2019 von ÖVP und FPÖ beschlossen, nachdem der Europäische Gerichtshof eine unzulässige Diskriminierung anderer Arbeitnehmer erkannt hatte. Während die Opposition einen zusätzlichen Feiertag für alle Arbeitnehmer forderte, entschied sich Türkis-Blau den Karfreitag als Feiertag für Protestanten zu streichen.

Allerdings wurde festgehalten, dass Arbeitgeber jenen Arbeitnehmern, die am Karfreitag frei haben wollen und den Urlaub rechtzeitig anmelden ("persönlicher Feiertag"), diesen nicht verweigern dürfen.

Kirchen nicht zur Anfechtung berechtigt

Vier evangelische Kirchen sowie eine Altkatholischen Kirche haben beim Verfassungsgerichtshof einen Antrag eingebracht, Abschaffung des Karfreitags-Feiertags aufzuheben. Doch dieser wurde als unzulässig zurückgewiesen. Der Grund: Die Kirchen sind durch die 2019 beschlossene Abschaffung des Karfreitags-Feiertags für Protestanten nicht unmittelbar in ihren Rechten betroffen und daher nicht zur Anfechtung berechtigt.

Gläubige Protestanten müssen sich am Karfreitag also weiterhin Urlaub nehmen.