Coronavirus

Ist Prostitution mit Maske und Mundschutz erlaubt?

Seit Mitternacht gelten neue Corona-Verordnungen der Regierung. Der Mindestabstand muss generell eingehalten werden, aber nicht immer.

Heute Redaktion
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Mit dem 31. April liefen die ersten Corona-Maßnahmen aus. Kurz vor 24 Uhr wurden die neuen Verordnungen von der Bundesregierung veröffentlicht. Darin heißt es, dass weiterhin ein Abstand von einem Meter zu haushaltsfremden Personen eingehalten werden muss. Auch im Job.

Allerdings gibt es Ausnahmen: So steht beispielsweise im Punkt 3 der Verordnung, dass falls aufgrund der "Eigenart der beruflichen Tätigkeit der Abstand von mindestens einem Meter zwischen Personen nicht eingehalten werden kann, dann ist durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko zu minimieren".

Verordnung in letzter Sekunde

Gemeint sind dabei Berufe, bei denen man den Abstand zu Kunden eben nicht einhalten kann, wie zum Beispiel bei Frisören oder in Massage-Studios. Aber auch das älteste Gewerbe der Welt könnte die Pforten wieder öffnen. Bordelle werden in diesem Punkt nämlich theoretisch mit eingeschlossen. Heißt aber auch: Das Tragen von Handschuhen und einem Mund-Nasen-Schutz wäre Pflicht.

Dies gilt wohl nur theoretisch. Denn weiter unten in der Verordnung, bei Punkt 9, wird explizit darauf hingewiesen, dass "Einrichtungen zur Ausübung von Prostitution" von den Regelungen ausgenommen sind. Das Betreten solcher ist nämlich untersagt. Wie aber aus einigen Kommentaren in einschlägigen Foren zu entnehmen ist, wird in manchen Hinterzimmern weiterhin "gearbeitet". Ob dabei Masken und Handschuhe getragen werden, ist aber nicht klar.